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Mängelbehebung im Verfahren über eine Handelsregisteranmeldung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 378/01 vom 20.12.2001

Rechtsgebiete:GmbHG, HRV
Schlagworte:Mängelbehebung im Verfahren über eine Handelsregisteranmeldung
Stichwort:Mängelbehebung im Verfahren über eine Handelsregisteranmeldung
Leitsatz:1. Der Formmangel der fehlenden Beurkundung des Gesellschafterbeschlusses über die Änderung des Gesellschaftsvertrages einer GmbH kann auch noch nach erfolgter Anmeldung behoben werden; einer erneuten Anmeldung der nunmehr beurkundeten Satzungsänderung bedarf es nicht.

2. Für die Entscheidung über die Anmeldung kommt es nur darauf an, ob zum Zeitpunkt der Eintragung sämtliche Eintragungsvoraussetzungen vorliegen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 378/01




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