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Mängel bei der Abwägung im Planfeststellungsverfahren

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 151.04 vom 03.03.2005

Rechtsgebiete:VwVfG, VwVfG RP, LWG RP, GG
Schlagworte:Dynamische Verweisung, Verwaltungsverfahrensrecht der Länder, Mängel bei der Abwägung im Planfeststellungsverfahren
Stichwort:Mängel bei der Abwägung im Planfeststellungsverfahren
Leitsatz:Eine "dynamische Verweisung" im Verwaltungsverfahrensgesetz eines Landes (hier: Rheinland-Pfalz) auf das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes ist verfassungsrechtlich unbedenklich.

Auch wenn von einem planfestgestellten Vorhaben berührte private Belange Grundrechtsschutz genießen, sind Mängel bei der Abwägung nur erheblich, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 151.04




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