Die Bestellung eines Abwesenheitspflegers gemäß § 105 Abs. 1 FGB durch das Staatliche Notariat allein zum Verkauf eines Grundstücks an einen privaten Dritten zu einem privaten Nutzungszweck stellt in der Regel eine unlautere Machenschaft (Machtmißbrauch) im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG dar.
Urteil des 7. Senats vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 60.96
I. VG Potsdam vom 21.05.1996 - Az.: VG 6 K 470/94 -