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JuraForum.deUrteileSchlagwörterLluftverunreinigende Stoffe. 

luftverunreinigende Stoffe.

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 VR 20.01 vom 16.10.2001

1. Eine Einwendung im Sinne des § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG muss so konkret sein, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, in welcher Weise sie bestimmte Belange einer näheren Betrachtung unterziehen soll. Wendet sich ein Eigentümer gegen jegliche Inanspruchnahme seines Grundstücks und macht deutlich, dass aus seiner Sicht alle Lösungen vorzuziehen sind, bei denen das Grundstück nicht oder weniger beeinträchtigt wird, ist es Aufgabe der Planfeststellungsbehörde, mögliche Alternativen zu prüfen.

2. Es ist rechtlich unbedenklich, wenn die Planfeststellungsbehörde sich bei der Abschätzung gesundheitlicher Risiken und der damit verbundenen Toleranzgrenzen an Werten orientiert, die deutlich unterhalb der Konzentrationswerte in § 2 der 23. BImSchV liegen. Sie ist nicht gehalten, eine Trasse zu wählen, bei der die Orientierungswerte des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) auch bei trassennahe liegenden Grundstücken unterschritten werden (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999 - BVerwG 4 A 47.96 - NVwZ 2000, 560 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 148).

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