JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > L > luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit
| Rechtsgebiete: | GG, LuftVG, LuftSiG, LuftVZO, LuftSiZüV, VwVfG |
| Schlagworte: | Alt-Erlaubnisinhaber, Anhörung, Behörde, Bundesrat, Eilverfahren, Flugzeug, Flugzeugentführung, Interessenabwägung, Landesbetrieb, Landesbetrieb Mobilität, Landesbetrieb Straßen und Verkehr, Luftfahrer, Luftfahrererlaubnis, Luftfahrerschein, Luftsicherheit, Luftverkehr, Organisationsgewalt, Organisationsverfügung, Privatflugzeugführer, Privatpilot, Regelvermutung, Reisemotorsegler, Ruhensanordnung, safety, security, Segelflugzeugführer, Sofortvollzug, Straftaten, Übergangsregelung, Verwaltungsakt, feststellender Verwaltungsakt, Widerruf, Widerrufsermächtigung, Wirkung, aufschiebende Wirkung, Zustimmungsgesetz, Zuverlässigkeit, luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit, luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Zuverlässigkeitszweifel |
| Stichwort: | luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit |
| Leitsatz: | 1. Zur Frage der Zustimmungsbedürftigkeit des Luftsicherheitsgesetzes. 2. Zur Anwendbarkeit der Ermächtigung zum Widerruf bzw. zur Ruhensanordnung von Luftfahrererlaubnissen bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit nach § 7 LuftSiG auf "Alt-Erlaubnisinhaber". 3. Zu den Voraussetzungen des Widerrufs einer Luftfahrererlaubnis nach § 4 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 2. Halbs. LuftVG bei Privatpiloten. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 B 10001/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, LuftVG, LuftVZÜV, BVerfSchG |
| Schlagworte: | Luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, Zugangsberechtigung, sicherheitsempfindliche Bereiche eines Flughafens, Verordnungsermächtigung, Ermächtigung zum Erlass materiellrechtlicher Vorschriften, Regelvermutung, islamistischer Verein, Milli Görüs, Islamische Gemeinschaft Milli Görüs, verfassungsfeindliche Bestrebungen, Gewaltbereitschaft |
| Stichwort: | luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit |
| Leitsatz: | 1. Die Anordnung von Regelvermutungstatbeständen für das Fehlen der luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeit in § 5 Abs. 2 LuftVZÜV ist mangels einer ausreichenden gesetzlichen Verordnungsermächtigung unwirksam. 2. Allein die Mitgliedschaft in einer Vereinigung, die verfassungsfeindliche Bestrebungen i.S. des § 3 Abs. 1 Nr. 1 BVerfSchG verfolgt, ohne gewaltbereit zu sein, schließt die luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit nicht aus. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 8.04 | |
| Rechtsgebiete: | LuftVG, LuftVZÜV |
| Schlagworte: | Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Überprüfung, Zugangsberechtigung, Stasi-Mitarbeit, Inoffizieller Mitarbeiter, IM, Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, MfS, Flughafen, Flughafenmitarbeiter, Luftverkehr, nicht allgemein zugängliche Bereiche, Beurteilungsspielraum |
| Stichwort: | luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit |
| Leitsatz: | Eine frühere Tätigkeit als Inoffizieller Mitarbeiter beim Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik kann nur dann Zweifel an der luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeit eines Flughafenmitarbeiters begründen, wenn das damalige Verhalten Grund für die Annahme gibt, beim Überprüfen sei aktuell oder künftig ein Verstoß gerade gegen die Anforderungen an die Sicherheit des Luftverkehrs zu befürchten. Zuverlässig im Sinne von § 29d LuftVG ist nur, wer die Gewähr dafür bietet, die ihm obliegenden Pflichten zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen und Sabotageakten, jederzeit in vollem Umfang zu erfüllen. Wegen des gerade beim Luftverkehr hohen Gefährdungspotenzials und der Hochrangigkeit der zu schützenden Rechtsgüter sind dabei strenge Anforderungen zu stellen. Die Zuverlässigkeit ist bereits dann zu verneinen, wenn an ihr auch nur geringe Zweifel bestehen. Bei der Beurteilung, ob der Überprüfte nach dem Gesamtbild seiner Persönlichkeit das erforderliche Maß an Verantwortungsbewusstsein und Selbstbeherrschung aufbringt, um selbst bei dem In-Aussicht-Stellen von Vorteilen oder der Androhung von Nachteilen die Belange der Sicherheit des Luftverkehrs zu wahren, ist unter anderem auf den Grund für die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit und für ihre Beendigung, ihre Dauer und Intensität sowie den Inhalt und Umfang der vom Inoffiziellen Mitarbeiter erstatteten Berichte abzustellen. Daneben ist insbesondere auch das Verhalten nach 1989 zu berücksichtigten. Der Luftfahrtbehörde steht bei der Feststellung der Zuverlässigkeit der überprüften Person kein Beurteilungsspielraum zu; die behördliche Entscheidung unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Überprüfung. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 33.03 | |
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