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HESSISCHES-LAG – Beschluss, 4/9 TaBV 56/06 vom 19.09.2006

Rechtsgebiete:EG, Richtlinie 2002/14/EG, BetrVG, TV PV DLH, GG, ZPO, ArbGG
Schlagworte:Bereichsausnahme, Fliegendes Personal, Luftverkehrsgesellschaften
Stichwort:Luftverkehrsgesellschaften
Leitsatz:1. Die Bereichsausnahme von § 117 Abs. 2 BetrVG und die auf ihrer Grundlage geschlossenen Tarifverträge über die Repräsentation des fliegenden Personals von Luftverkehrsgesellschaften verstoßen für sich weder gegen europarechtliche Vorgaben noch gegen den allgemeinen Gleichheitssatz von Art. 3 Abs. 1 GG.

2. Sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligungen des fliegenden Personals in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Repräsentation gegenüber dem gesetzlichen Betriebsverfassungsrecht sind durch verfassungskonforme Auslegung der Tarifverträge gemäß § 117 Abs. 2 BetrVG auszugleichen.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 4/9 TaBV 56/06




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