1. Zur Frage der Zustimmungsbedürftigkeit des Luftsicherheitsgesetzes.
2. Zur Anwendbarkeit der Ermächtigung zum Widerruf bzw. zur Ruhensanordnung von Luftfahrererlaubnissen bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit nach § 7 LuftSiG auf "Alt-Erlaubnisinhaber".
3. Zu den Voraussetzungen des Widerrufs einer Luftfahrererlaubnis nach § 4 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 2. Halbs. LuftVG bei Privatpiloten.
1. Wiederholte und erhebliche Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften können Bedenken gegen die luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit des Erlaubnisinhabers begründen.
2. Kommt der Erlaubnisinhaber einer rechtmäßigen Begutachtungsanordnung nicht nach, so kann die zuständige Behörde regelmäßig auf seine Unzuverlässigkeit schließen.