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lückenhafte Feststellungen

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss OWi 618/03 vom 25.09.2003

Bei der Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist es grundsätzlich erforderlich, dass im Urteil die angewandte Messmethode sowie der berücksichtigte Sicherheitsabschlag mitgeteilt werden.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 985/01 vom 26.11.2001

1. Mit Ausnahme der Sonderfälle des § 267 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 StPO ist eine Verweisung oder Bezugnahme auf Schriftstücke oder andere Erkenntnisquellen außerhalb des Urteils unzulässig, sofern dadurch die gebotene eigene Sachdarstellung ersetzt werden soll. Hiervon sind auch umfangreiche Schriftstücke nicht ausgenommen. Etwas anderes folgt auch nicht aus § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO.

2. Zur Einordnung von Modellbausätzen als verbotene Gegenstände im Sinne des § 37 Abs. 1 Satz 1 WaffG eingestuft.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 1143/00 vom 15.01.2001

Zum Umfang der erforderlichen tatsächlichen Feststellungen beim Vorwurf des Besitzes und Erwerbs von Schusswaffen.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 547/2000 vom 10.07.2000

Leitsatz

Zum Umfang der erforderlichen Feststellungen, wenn ein lediglich kurzfristige An-Sich-Nehmen eines Betäubungsmittels den Tatbestand des § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG erfüllen soll.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 537/2000 vom 16.06.2000

Leitsatz:

Stützt der Tatrichter den Schuldspruch auf ein Sachverständigengutachten, so ist in den Urteilsgründen eine verständliche in sich geschlossene Darstellung der dem Gutachten zu Grunde liegenden Anknüpfungstatsachen, der wesentlichen Befundtatsachen und der das Gutachten tragenden fachlichen Begründung erforderlich.

- Az: 2 Ss OWi 537/2000 OLG Hamm -

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