JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > L > Loyalitätsverletzung
| Rechtsgebiete: | GG, WRV, SchwbG |
| Schlagworte: | Antrag auf Zustimmung zur Kündigung, Kirchliches Selbstbestimmungsrecht, Kirchenaustritt, Loyalitätsverletzung, Ermessensentscheidung, Ermessensreduzierung, Prüfungsumfang |
| Stichwort: | Loyalitätsverletzung |
| Leitsatz: | 1. Das Schwerbehindertengesetz (jetzt SGB IX) gilt auch für die Kündigung eines behinderten Arbeitnehmers durch eine kirchliche Einrichtung. 2. Die Verfassungsgarantie des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts ermöglicht den Kirchen, in den Schranken des für alle geltenden Gesetzes den kirchlichen Dienst nach ihrem Selbstverständnis zu regeln und die spezifischen Obliegenheiten kirchlicher Arbeitnehmer verbindlich zu machen. Hierzu gehört auch, ob und wie bei den im kirchlichen Dienst tätigen Mitarbeitern eine "Abstufung" der Loyalitätspflichten eingreifen soll (wie BVerfG, Beschluss vom 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83 u.a. - BVerfGE 70, 138-173). 3. Fordert ein kirchliches Krankenhaus die Zugehörigkeit seiner (leitenden) Mitarbeiter zu einer christlichen Glaubensgemeinschaft und sieht es in dem Austritt aus der Kirche eine Verletzung der Loyalitätspflicht, die zur Kündigung berechtigt, so ist dies vom kirchlichen Selbstbestimmungsrecht umfasst. 4. Die Hauptfürsorgestelle (jetzt Integrationsamt) hat die Entscheidung des kirchlichen Arbeitgebers - jedenfalls soweit es leitende Mitarbeiter betrifft - zu respektieren, dass ein Kirchenaustritt als Loyalitätsverstoß zur Kündigung berechtigt, und darf deshalb die Zustimmung zur verhaltensbedingten Kündigung nicht mit der Begründung versagen, die Loyalitätsverletzung wiege nicht besonders schwer. Verfügt die kirchliche Einrichtung über keine Beschäftigungsalternative außerhalb des Bereichs, in dem sie die besondere Loyalitätspflicht einfordert, so hat die Hauptfürsorgestelle die Zustimmung zur Kündigung zu erteilen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 1077/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Kündigung, außerordentliche, Vollmachtüberschreitung, Loyalitätsverletzung, Berücksichtigung verhaltensbedingter Kündigungsgründe beim Vorarbeitgeber im Konzern |
| Stichwort: | Loyalitätsverletzung |
| Leitsatz: | 1. Vertragsverletzungen eines Angestellten in gehobener Stellung (Vollmachtsüberschreitung, Loyalitätsverletzung) beim Vorarbeitgeber schlagen auf ein Folgearbeitsverhältnis im Konzern durch, wenn die Konzernzugehörigkeit im Folgearbeitsverhältnis volle Anrechnung findet und dies zur Unkündbarkeit des Arbeitsverhältnisses mit Beginn dieser Tätigkeit führt. 2. Überschreitet ein Arbeitnehmer in gehobener Stellung offensichtlich seine Vollmachten in Wahrnehmung eigener - gegenüber seinem Arbeitgeber nicht schützenwerter Interessen - und bringt er hierdurch seinen Arbeitgeber in Misskredit ( hier Einbindung in polizeiliche Ermittlungen ) so sind schwerwiegende Gründe gesetzt, die grundsätzlich geeignet sind, die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. In derartigen Fällen ist eine Abmahnung ungeeignet, die Vertrauensbasis für das Arbeitsverhältnis wiederherzustellen und daher nicht geboten. Auch die gebotene Interessenabwägung führt in diesen Fällen in der Regel nicht dazu, dass ausnahmsweise von der grundsätzlich möglichen außerordentlichen Kündigung abzusehen wäre. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 8 Sa 405/00 | |
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