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Lotteriegewinn füht nicht zu Einkünften aus Leistungen im Sinne von § 22 Nr. 3 EStG

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, X R 8/06 vom 02.09.2008

Rechtsgebiete:EStG, GewStG
Schlagworte:Verwendung von Provisionseinnahmen für Teilnahme an einer betrieblichen Losveranstaltung - Lotteriegewinn füht nicht zu Einkünften aus Leistungen im Sinne von § 22 Nr. 3 EStG
Stichwort:Lotteriegewinn füht nicht zu Einkünften aus Leistungen im Sinne von § 22 Nr. 3 EStG
Leitsatz:1. Wird von einer Provision das Entgelt für Lose unmittelbar einbehalten, ist der Erwerb der Lose bereits Teil der Einkommensverwendung. Die Vorteile, die im Rahmen der Einkommensverwendung erworben werden, stehen mit der Einkommenserzielung in keinem steuerlich relevanten Sachzusammenhang.

2. Die Möglichkeit, bereits verdientes Geld im Rahmen einer betrieblichen Losveranstaltung einzusetzen, führt nicht zu Betriebseinnahmen.
Volltext: BFH - Urteil, X R 8/06




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