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Lohnsteuerpauschalierung für Zukunftssicherungsleistungen

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VI R 53/05 vom 30.10.2008

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Lohnsteuerpauschalierung für Zukunftssicherungsleistungen - Auflösung und Beendigung eines Dienstverhältnisses
Stichwort:Lohnsteuerpauschalierung für Zukunftssicherungsleistungen
Leitsatz:Die Beendigung des Dienstverhältnisses i.S. des § 40b Abs. 2 Satz 3 1. Halbsatz EStG ist die nach bürgerlichem (Arbeits-)Recht wirksame Beendigung. Ein Dienstverhältnis kann daher auch dann beendet sein, wenn der Arbeitnehmer und sein bisheriger Arbeitgeber im Anschluss an das bisherige Dienstverhältnis ein neues vereinbaren, sofern es sich nicht als Fortsetzung des bisherigen erweist. Es liegt keine solche Beendigung vor, wenn das neue Dienstverhältnis mit demselben Arbeitgeber in Bezug auf den Arbeitsbereich, die Entlohnung und die sozialen Besitzstände im Wesentlichen dem bisherigen Dienstverhältnis entspricht.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 53/05




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