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Lohnsteuerklassen

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BAG – Urteil, 9 AZR 605/02 vom 09.09.2003

Rechtsgebiete:BGB, TVG, VorruheTV
Schlagworte:Überbrückungsbeihilfe - Lohnsteuerklassen - Rechtsmissbrauch
Stichwort:Lohnsteuerklassen
Leitsatz:Schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine monatlich wiederkehrende Leistung, deren Höhe sich nach dem vom Arbeitnehmer im letzten Beschäftigungsmonat erhaltenen Nettoentgelt bestimmt, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenhalten, wenn der Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis ohne sachlichen Grund die Lohnsteuerklasse zu Lasten des Arbeitgebers wechselt, um Anspruch auf eine höhere Überbrückungsbeihilfe zu erwerben.

Ein sachlicher Grund besteht, wenn der Arbeitnehmer und sein Ehegatte die Lohnsteuerklassenkombination wählen, die entsprechend den tatsächlichen Einkommensverhältnissen zu den geringst möglichen Abzügen führt.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 605/02




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