Zur "Verarbeitenden Industrie" im Sinne des Gesetzes über die Lohnstatistik gehört auch ein Kleinanzeigen entgegennehmendes und Druckvorlagen herstellendes Verlagsunternehmen.
Die Auskunftspflicht über die Arbeitsverdienste und Arbeitszeiten nach dem Gesetz über die Lohnstatistik verstößt nicht gegen die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und freie Berufsausübung.
Zur "Verarbeitenden Industrie" im Sinne des Gesetzes über die Lohnstatistik in der Fassung vom 3.4.1996 gehört auch ein dem produzierenden Gewerbe zuzuordnendes mittelständiges Verlagsunternehmen. Dieses ist daher verpflichtet, die entsprechenden Auskunftspflichten nach dem Lohnstatistikgesetz zu erfüllen.