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Lohnfortzahlung bei Zeugenaussage vor Gericht

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BAG – Urteil, 6 AZR 30/01 vom 13.12.2001

Rechtsgebiete:MTArb, BGB
Schlagworte:Lohnfortzahlung bei Zeugenaussage vor Gericht
Stichwort:Lohnfortzahlung bei Zeugenaussage vor Gericht
Leitsatz:Nach § 33 Abs. 2 MTArb erhält ein Arbeiter Lohnfortzahlung wegen persönlicher Arbeitsverhinderung bei Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten nach deutschem Recht. Muß ein Arbeiter vor Gericht als Zeuge erscheinen, handelt es sich um die Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht nach deutschem Recht iSd. Tarifbestimmung.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 30/01




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