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Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 466/99 vom 09.08.2000

Rechtsgebiete:LTV, MTV
Schlagworte:Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung, Anrechnung
Stichwort:Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung
Leitsatz:Leitsatz:

Ob ein tariflicher Lohnausgleich für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf eine ebenfalls tariflich geregelte Bestandsschutzzulage anzurechnen ist, richtet sich allein nach der Auslegung der einschlägigen tariflichen Regelungen (Abgrenzung zu BAG 15. März 2000 - 5 AZR 557/98 - AP TVG § 4 Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung Nr. 15).

Aktenzeichen: 4 AZR 466/99
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 9. August 2000
- 4 AZR 466/99 -

I. Arbeitsgericht
Braunschweig
- 7 Ca 646/97 -
Urteil vom 20. März 1998

II. Landesarbeitsgericht
Niedersachsen
- 15 Sa 1041/98 -
Urteil vom 16. Juni 1999
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 466/99




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