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Lohnansprüche für Zeiträume vor und nach der Kündigung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 10 Sa 512/07 vom 17.08.2007

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO, BGB
Schlagworte:Kündigung, Auflösungsvereinbarung, Kündigung bzw. Auflösungsvertrag per SMS, Schriftform, treuwidrige Berufung auf Formmangel, außerordentliche Kündigung wegen Unterschlagung, Urkundenfälschung, Kenntnis des Kündigenden von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen, Lohnansprüche für Zeiträume vor und nach der Kündigung, unzulässige Berufung wegen fehlender Berufungsbegründung
Stichwort:Lohnansprüche für Zeiträume vor und nach der Kündigung
Leitsatz:Einer Kündigung per SMS mangelt es an der erforderlichen Schriftform. Auch ein Auflösungsvertrag kann nicht durch wechselseitige SMS formwirksam abgeschlossen werden.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 10 Sa 512/07




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