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Lohnabsicherung nach Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag über die Lohn- und Gehaltssicherung für die Arbeitnehmer in der Berliner Metallindustrie vom 6.2.1979 in der Fassung vom 27.01.1988

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BERLIN – Urteil, 13 Sa 1382/03 vom 14.11.2003

Rechtsgebiete:BGB, EG-Vertrag
Schlagworte:Lohnabsicherung nach Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag über die Lohn- und Gehaltssicherung für die Arbeitnehmer in der Berliner Metallindustrie vom 6.2.1979 in der Fassung vom 27.01.1988
Stichwort:Lohnabsicherung nach Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag über die Lohn- und Gehaltssicherung für die Arbeitnehmer in der Berliner Metallindustrie vom 6.2.1979 in der Fassung vom 27.01.1988
Leitsatz:Wird wegen der Umstellung von Akkord- auf Leistungslohn für zwölf Monate ab der Umstellung eine Lohnabsicherung in Form einer Vergütungserhöhung um den bisherigen monatlichen Akkorddurchschnittsverdienst gezahlt, besteht kein Anspruch auf diese Lohnabsicherung für Arbeitnehmer, die sich in dieser Zeit im Erziehungsurlaub befinden.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 13 Sa 1382/03




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