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Lohn

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Urteil, 24 U 156/05 vom 24.02.2006

Rechtsgebiete:BGB, HOAI
Schlagworte:Architekt, Architektenlohn, Vergütung, Lohn, Honorar, Aufrechnung, Mängel, Schadenersatz, Schadensersatz
Stichwort:Lohn
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 24 U 156/05



BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 5.05 vom 27.01.2006

Rechtsgebiete:HmbPersVG
Schlagworte:Ersatzanspruch, Geltendmachung, Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Bereicherung, ungerechtfertigte Bereicherung, Überzahlung, Rückzahlung, Rückforderung, Bezüge, Gehalt, Lohn
Stichwort:Lohn
Leitsatz:Der auf die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung gestützte Anspruch des Dienstherrn auf Erstattung überzahlter Bestandteile von Gehältern, Löhnen oder Bezügen ist kein Ersatzanspruch im Sinne von § 86 Abs. 1 Nr. 18 HmbPersVG; seine Geltendmachung unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrates.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 5.05

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 Ss 9/04 vom 25.02.2005

Rechtsgebiete:AuslG, StGB
Schlagworte:Beihilfe, Beihilfehandlung, Aufenthalt, illegaler Aufenthalt, Duldung, Unterkunft, Lohn, Ausländer, omnimodo facturus
Stichwort:Lohn
Leitsatz:1. Eine dem Haupttäter erteilte Duldung stellt in Bezug auf § 92 I Nr. 1 AuslG keinen Strafausschließungsgrund, sondern ein negatives Tatbestandsmerkmal dar. Gleiches gilt für das Bestehen eines Duldungsanspruchs. Letztgenannter schließt danach den Tatbestand des unerlaubten Aufenthaltes nach § 92 I Nr. 1 AuslG aus, woraus in diesen Fällen auch die Straflosigkeit der Beihilfe folgte.

2. Der Senat neigt dazu, an seiner Auffassung, wonach Unterstützungshandlungen, wie die bloße Gewährung von Unterkunft und Verpflegung oder die Entlohnung von Arbeitsleistungen, keine Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt darstellen sollen, wenn der Ausländer unabhängig davon zur Fortsetzung seines Aufenthaltes fest entschlossen ist und er keiner Bestärkung seines Tatentschlusses mehr bedurfte, nicht länger festzuhalten (entgegen BayObLG, NJW 2002, 1663; NStZ 1999, 767; OLG Düsseldorf, StV 2002, 312).

3. Vielmehr ist darauf abzustellen, ob durch die Gewährung von Unterkunft und Verpflegung oder die Entlohnung von Arbeitsleistungen die Fortsetzung des unerlaubten Aufenthaltes des Ausländers in seiner konkreten Gestaltung gefördert oder erleichtert wurde. Dies liegt bei der Beschäftigung illegal in Deutschland sich aufhaltender Ausländer nahe. Überlegungen, dass der Ausländer ansonsten durch eine Erwerbstätigkeit bei einem anderen Unternehmer oder durch die Finanzierung seines Lebensunterhaltes auf andere Weise seinen Aufenthalt hätte sichern können, stellen demgegenüber Erwägungen zu hypothetischen Kausalverläufen dar, die für die Frage der Strafbarkeit des Gehilfen ohne Bedeutung sind.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 Ss 9/04

OLG-FRANKFURT – Urteil, 7 U 104/02 vom 22.12.2003

Rechtsgebiete:GesO, InsO
Schlagworte:Zahlungsunfähigkeit, Stundung, Lohn, Lohnforderung
Stichwort:Lohn
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 7 U 104/02


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