JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > L > Löschungsanspruch
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Grundschuld, ideelle Grundstückshälfte, Löschungsanspruch, anfängliche Übersicherung |
| Stichwort: | Löschungsanspruch |
| Leitsatz: | 1. Bewilligen zwei Grundstückseigentümer, die ideelle Miteigentümer zu je 1/2 sind, die Eintragung einer Grundschuld am Gesamtgrundstück, ist die Löschung der Grundschuld nur auf einer der ideellen Grundstückshälften ausgeschlossen. 2. Eine anfängliche Übersicherung des Kreditgebers durch Einräumung einer Grundschuld begründet nur dann eine Sittenwidrigkeit, wenn bereits bei Vertragsschluss gewiss ist, dass im noch ungewissen Verwertungsfall ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem realisierbaren Wert der Sicherheit und der gesicherten Forderung bestehen wird. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 170/08 | |
| Rechtsgebiete: | BKAG, HSOG, PrüffristVO, StPO |
| Schlagworte: | Aussonderungsprüffrist, Datenschutz, erkennungsdienstliche Unterlagen, Löschungsanspruch, Zulässigkeit der Speicherung |
| Stichwort: | Löschungsanspruch |
| Leitsatz: | 1. Die von hessischen Polizeibehörden unternommene Speicherung von personenbezogenen Daten, die für Zwecke des Erkennungsdienstes von einem Beschuldigten erhoben wurden, hat gemäß §§ 81b Alt. 2, 481 Abs. 1 Satz 1, 484 Abs. 4 StPO den Voraussetzungen des § 20 Abs. 4 HSOG zu genügen. 2. Es bleibt dahingestellt, ob die polizeiliche Speicherungspraxis, nach der sich das Aussonderungsprüfdatum eines Personendatensatzes im Kriminalakten-Nachweis des polizeilichen Informationssystems bei mehreren Deliktseintragungen nach dem weiter in der Zukunft liegenden Prüfdatum der zuletzt hinzugestellten Eintragung richtet, mit der Regelung des § 27 Abs. 4 Satz 3 HSOG im Einklang steht. 3. Die Begründung, die fortgesetzte Speicherung einer Deliktseintragung im polizeilichen Informationssystem sei im Sinne des § 27 Abs. 2 Nr. 2 HSOG erforderlich, um den Polizeibehörden das mit dieser Eintragung verbundene erkennungsdienstliche Material zu einer Person im Hinblick auf eine andere, diese Person betreffende Eintragung verfügbar zu halten, missachtet das datenschutzrechtliche Zweckbindungsgebot. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 11 UE 2982/02 | |
| Rechtsgebiete: | Bundeskriminalamtgesetz v. 7. Juli 1997, GG |
| Schlagworte: | Löschungsanspruch, Unzulässigkeit der Speicherung, Verfahrenseinstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, Errichtungsanordnung, effektiver Rechtsschutz |
| Stichwort: | Löschungsanspruch |
| Leitsatz: | 1. Das Bundeskriminalamt hat gemäß §§ 32 Abs. 2, 8 Abs. 3 BKAG die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten u.a. zu löschen, wenn der Beschuldigte rechtskräftig freigesprochen, die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn unanfechtbar abgelehnt oder das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wurde und sich aus den Gründen der Entscheidung ergibt, dass der Betroffene die Tat nicht oder nicht rechtswidrig begangen hat. 2. Bei Vorliegen der Entscheidungsvarianten Freispruch, Nichteröffnung der Hauptverhandlung, nicht nur vorläufige Verfahrenseinstellung ist eine Fortdauer der Speicherung in der Regel nur zulässig, wenn sich aus den Entscheidungsgründen ergibt, dass nach wie vor ein Restverdacht besteht, dass Schuldausschließungsgründe vorliegen oder Strafaufhebungs- bzw. Strafausschließungsgründe zum Freispruch geführt haben. 3. Stellt die Staatsanwaltschaft ein Verfahren ohne weitere Begründung mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StPO ein, genügt dies für die Annahme, es bestehe ein Restverdacht gegenüber dem Betroffenen, nicht aus. 4. Das Bundeskriminalamt ist aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes gehalten, die automatisiert erfassten Datenbestände den die Eingabe auslösenden Tatbeständen technisch derart zuzuordnen, dass nachvollziehbar bleibt, von welcher Dienststelle auf Grund welcher Sachverhalte (Ermittlungsverfahren/Strafverfahren/sonstige Erkenntnisse) die Daten eingegeben worden sind. 5. Auf Grund der von dem Gesetzgeber in den §§ 32 Abs. 3, 34 Abs. 1 BKAG gemachten Vorgaben ist - ausnahmsweise - eine eigene Verhältnismäßigkeitskontrolle durch das Gericht möglich, obgleich das Bundeskriminalamt seiner kraft Gesetzes gemäß § 34 Abs. 1 BKAG bestehenden Verpflichtung zum Erlass einer Errichtungsanordnung bisher nicht nachgekommen ist. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 10 UE 4135/98 | |
| Rechtsgebiete: | PolG, StPO |
| Schlagworte: | Personenbezogene Daten, Löschungsanspruch, Kriminalpolizeiliche personenbezogene Sammlungen (KpS), Ermittlungsverfahren, Privatklageweg |
| Stichwort: | Löschungsanspruch |
| Leitsatz: | Personenbezogene Daten können in den Kriminalpolizeilichen personenbezogenen Sammlungen (KpS) auch dann gespeichert und genutzt werden, wenn die zugrundeliegenden Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO unter Verweisung auf den Privatklageweg eingestellt wurden. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 1 S 2054/00 | |
"Löschungsanspruch - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum