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lockerer Bezug

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 N 150/06 vom 28.11.2007

Rechtsgebiete:SpielAppStS
Schlagworte:lockerer Bezug, Praktikabilität, Schwankungsbreite, Spielapparatesteuer, Stückzahlmaßstab, Zählwerkausstattung bei Spielapparaten
Stichwort:lockerer Bezug
Leitsatz:1.) Zur Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabs für die Besteuerung des Spielens an Spielapparaten ohne Gewinnmöglichkeit, unabhängig davon, ob eine mit einem lockeren Bezug noch verträgliche Schwankungsbreite festzustellen ist (Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).

2.) Zur tatsächlichen Ausstattung von Spielapparaten ohne Gewinnmöglichkeit mit manipulationssicherem Zählwerk zur zuverlässigen Erfassung der Einspielergebnisse, bezogen auf die Verhältnisse im Gebiet der Stadt Kassel.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 N 150/06



THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 EO 871/05 vom 01.11.2005

Rechtsgebiete:GG, VwGO
Schlagworte:Vergnügungssteuer, einstweiliger Rechtsschutz, Verfahrensfehler, Darlegungs- und Beweislast, Stückzahlmaßstab, Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit, Besteuerungsmaßstab, Pauschalsteuer, Umsatz, Kasseninhalte, Schwankungsbreite, Ermittlungen, Vergnügungsaufwand, lockerer Bezug, Spieler, Einspielergebnisse, Tatsachengrundlage, Spielautomaten, Aufsteller, repräsentativer Durchschnitt, "Hochrechnung", "Ausreißer", atypischer Fall, Besteuerungszeitraum, Beweislast, Untersuchungsgrundsatz, Sachverständigengutachten, Vermutung, Plausibilitätserwägung, örtliche Gegebenheiten, Prüfungsmaßstab, Satzungsmangel, unbillige Härte
Stichwort:lockerer Bezug
Leitsatz:Eine "Hochrechnung" der Schwankungsbreiten der von einem Spielautomatenaufsteller mitgeteilten Einspielergebnisse seiner Gewinnspielautomaten auf die Gesamtheit der im Satzungsgebiet von mehreren Betreibern aufgestellten Gewinnspielautomaten trägt im summarischen Eil- und Beschwerdeverfahren in der Regel nicht die Annahme, der Stückzahlmaßstab bei Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit werde sich wegen fehlenden zumindest lockeren Bezugs zum Vergnügungsaufwand der Spieler offensichtlich als fehlerhaft erweisen.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 EO 871/05

THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 EO 489/02 vom 19.12.2002

Rechtsgebiete:EGV, GG, VwGO, AO 1977, ThürKAG, EWGRL-6-RL-77/388, GewO, SpielV
Schlagworte:Vergnügungssteuer, einstweiliger Rechtsschutz, Prüfungsmaßstab, Satzungsgrundlage, örtliche Aufwandsteuer, Gleichartigkeitsverbot, Edukationseffekt, erdrosselnde Wirkung, kalkulatorische Abwälzbarkeit, Lenkungszweck, herkömmliche Kommunalsteuer, Stückzahlmaßstab, Wirklichkeitsmaßstab, Pauschsteuer, lockerer Bezug, Schwankungsbereich, Gleichheitssatz, Grundsatz der Steuergerechtigkeit, Verwaltungspraktikabilität, Typisierung, Spielapparate, manipulationssichere Zählwerke, Deklarationsprinzip, Verifikationsprinzip, Wettbewerbslage, Berufsfreiheit, Berufswahl, Berufsausübung, 6. Mehrwertsteuerrichtlinie, unmittelbare Wirkung, Vorlagepflicht, Abgabenbescheid, Bestimmtheit, Zusammenfassung mehrerer Abgabenschulden, Berichtigungsbescheid, unbillige Härte
Stichwort:lockerer Bezug
Leitsatz:1. Zur Vereinbarkeit der Vergnügungssteuersatzung einer Thüringer Gemeinde mit der landesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage und mit verfassungsrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen.

2. Zu den Voraussetzungen einer Anordnung der aufschiebenden Wirkung wegen unbilliger Härte im Sinne von § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO (Fortführung der Senatsrechtsprechung mit Beschluss vom 4.12.2001 - 4 ZEO 839/00 -).
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 EO 489/02


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