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Liegenschaftskataster

Entscheidungen der Gerichte

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10138/09.OVG vom 23.06.2009

Für die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge kommt es nicht auf die Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen und damit nicht auf die Erfüllung der Anforderungen des § 125 Abs. 2 BauGB an. Dies gilt auch dann, wenn die Gemeinde die Erforderlichkeit von Ausgleichsmaßnahmen rechtsirrig verneinen sollte (im Anschluss an BVerwGE 97, 62 [67f]; OVG RP, Urteil vom 22. Januar 2002 - 6 A 11252/01.OVG -, veröffentlicht in ESOVG).

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 KN 89/07 vom 22.06.2009

Zur Normenkontrollantragsbefugnis von Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wenn als Eigentümer des planbetroffenen Grundstücks im Grundbuch die namentlich benannten Gesellschafter mit dem Zusatz "in BGB-Gesellschaft" oder "in Gesellschaft bürgerlichen Rechts" eingetragen waren.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 MN 289/08 vom 06.04.2009

Will eine Gemeinde durch einfachen Bebauungsplan praktisch gemeindeweit die Zulassung von Tierhaltungsanlagen steuern, setzt eine zur Sicherung dieser Planung eingesetzte Veränderungssperre jedenfalls voraus, dass schon bestimmte Bereiche des Gemeindegebiets für die Ansiedlung solcher Anlagen ins Auge gefasst sind.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 9 C 10923/08.OVG vom 10.12.2008

Hat der Widerspruch gegen den Flurbereinigungsplan zum Teil Erfolg, sind dem Widerspruchsführer die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen in entsprechendem Umfang zu erstatten und können ihm die Spruchstellenkosten nur teilweise auferlegt werden.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 O 152/08 vom 21.10.2008

1. Bei Streitigkeiten um die Erneuerung bzw. Fortführung des Liegenschaftskatasters ist die Heranziehung des Auffangwerts des § 52 Abs. 2 GKG gerechtfertigt, wenn sich ein für den Kläger ergebendes wirtschaftliches Interesse nicht konkret beziffern lässt.

2. Anders liegt es jedoch, wenn der Kläger eine Fortführungsentscheidung angreift, durch die er eine der Größe nach genau bezeichnete Fläche "entzogen" sieht. Dann lässt sich sein Interesse an der Aufhebung der Entscheidung nach dem Wert der von ihm beanspruchten Fläche bemessen.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 4 UZ 1048/07 vom 29.08.2008

Die bis zum 31.12.2007 geltenden hessischen Vorschriften des Kataster- und Vermessungsrechts sahen einen Rechtsanspruch eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs auf Übernahme von ihm erstellter Vermessungsschriften in das Liegenschaftskataster nicht vor.

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 2 KN 2/07 vom 21.05.2008

1. Besondere örtliche Verhältnisse können unter Vorteilsgesichtspunkten eine Differenzierung der Kurabgabe innerhalb des Gemeindegebietes erfordern.

2. Sowohl bezüglich der Bildung von Zonen als hinsichtlich der Abstufung hat der Satzungsgeber weitgehende Gestaltungsfreiheit.

3. Die vorgenommenen Differenzierungen müssen aber auf jeweils einleuchtende Gründe zurückzuführen sein.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 10 LB 179/07 vom 24.04.2008

Gibt der Betriebsinhaber die Form der Vermarktung des Rindes in seinem Beihilfeantrag nicht richtig an, so liegt eine prämienrelevante Unregelmäßigkeit im Sinne des Art. 2 Buchst. h Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 vor, die in Bezug auf dieses Tier zum Verlust, hinsichtlich der übrigen beantragten Tiere zur Kürzung der Rinderprämien führt.

Zu den Anforderungen, unter denen ein offensichtlicher Irrtum im Sinne des Art. 12 Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 anerkannt werden kann.

Eine verfrühte Antragstellung auf Rinderprämien stellt eine Unregelmäßigkeit im Sinne des Art. 2 Buchst. h Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 dar und das betreffende Rind gilt nicht als ermittelt im Sinne des Art. 2 Buchst. s genannten Verordnung. Sind auf Grund verfrüht beantragter Tiere Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Antragstellung festgestellt worden, entfallen diese nicht allein infolge Zeitablaufs.

Der Kürzungssatz nach Art. 38 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 wird nicht anhand der beantragten und ermittelten Prämienansprüche, sondern auf Grundlage der beantragten und ermittelten Tiere errechnet.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 10 LB 156/07 vom 24.04.2008

Zum System der Prämiengewährung von Flächen- und Ausgleichszahlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 2419/2001.

Zu den Anforderungen, unter denen ein offensichtlicher Irrtum im Sinne des Art. 12 Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 anzunehmen ist.

Die Regelungen über den Vertrauensschutz nach nationalem Recht (hier: § 48 Abs. 2 VwVfG) gelten nur für die Antragsjahre bis 1998; für die Antragsjahre ab 1999 ist der Vertrauensschutz abschließend in den Verordnungen (EWG) Nr. 3887/92 und (EG) Nr. 2419/2001 geregelt.

Ist die Rückforderung von Beihilfen nach dem Gemeinschaftsrecht als verwaltungsrechtliche Sanktion im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 anzusehen, gilt dies zugleich für die Festsetzung von Zinsen auf den Rückforderungsbetrag. In einem solchen Fall gilt auch für die Festsetzung der Zinsen das Günstigkeitsprinzip des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 (hier Anwendung der günstigeren Regelung in Art. 49 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 2419/2001).

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 21 A 2699/05 vom 23.04.2008

Die von § 5 Abs. 1 VAHRG vorausgesetzte Unterhaltspflicht liegt trotz des Verzichts des Unterhaltsberechtigten vor, wenn der Verzicht nur als Gegenleistung für eine Abfindung erklärt worden ist.

Die Abfindung kann aus der Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Hausgrundstück bestehen.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 KN 57/07 vom 01.04.2008

1. Ändert sich nach dem Erlass einer Naturschutzgebietsverordnung die Zuständigkeit zum Erlass der Norm, ist der Normenkontrollantrag gegen die Körperschaft zu richten, die zur Änderung oder Aufhebung der Norm befugt ist.

2. Dem Verordnungsgeber steht bei der Abgrenzung von Naturschutzgebieten ein weites Gestaltungsermessen zu, das es ihm erlaubt, auch Randzonen eines Gebietes unter Schutz zu stellen, die nur im Wesentlichen die Merkmale noch aufweisen, die den geschützten Bereich im Übrigen schutzwürdig machen.

3 Die Einbeziehung von Flächen in ein Naturschutzgebiet erweist sich nicht schon deshalb als rechtswidrig, weil sich die Naturschutzgebietsverordnung nicht auf alle Flächen erstreckt, die unter Naturschutz hätten gestellt werden können. Die unterschiedliche Behandlung von Grundstücken ist allenfalls dann rechtlich zu beanstanden, wenn sie willkürlich ist.

4. Eine unzureichende Ermittlung und Zusammenstellung der bei der Entscheidung über den Erlass einer Naturschutzgebietsverordnung zu berücksichtigenden Umstände allein zieht die Nichtigkeit der Verordnung nicht nach sich. Entscheidend ist, ob die aufgrund der Abwägung getroffene Entscheidung über die Unterschutzstellung des Gebiets und die Verbote im Ergebnis zu beanstanden ist oder nicht.

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 2 LB 17/07 vom 22.08.2007

Verfügt eine Gemeinde für ihr gesamtes Gemeindegebiet über eine wirksame Anerkennung als Kurort, kann sie auch dann im gesamten Gemeindegebiet eine Kurabgabe erheben, wenn verschiedenen Ortsteile über qualitativ sehr unterschiedliche Kureinrichtungen verfügen. Einer Einteilung des Erhebungsgebiets in Kurzonen bedarf es nicht (Fortführung der Senatsrechtsprechung).

Das Gemeindegebiet umfasst aus historischen Gründen grundsätzlich nur Landgebiet, nicht aber das offene Meer. Küstengewässer sind deshalb grundsätzlich gemeindefrei.

Der Geltungsbereich einer gemeindlichen Satzung kann sich nur dann auf einen Seehafen erstrecken, wenn die jeweilige Wasserfläche eingemeindet ist.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 10 LA 37/06 vom 15.08.2007

Bei der Frage, ob eine landwirtschaftlich genutzte Fläche stillgelegt worden ist, ist maßgeblich darauf abzustellen, ob die Fläche aus der landwirtschaftlichen Erzeugung herausgenommen worden ist. Es sind solche Maßnahmen als stilllegungswidrig anzusehen, die auf eine künftige landwirtschaftliche Erzeugung gerichtet sind und die über eine landwirtschaftliche Pflege der Fläche oder Umweltschutzmaßnahmen hinausgehen.

Zu den Anforderungen eines offensichtlichen Fehlers nach Art. 5b VO (EWG) Nr. 3887/92.

Übererklärungen können nicht mit Untererklärung auf nicht beantragten Flächen derselben Kulturgruppe verrechnet (saldiert) werden.

Im Falle einer Beanstandung wegen unrichtiger Angaben zur Flächengröße in einem Antrag auf Agrarförderung, die über die Toleranzmargen hinausreichen, kann nicht abweichend von der tatsächlich ermittelten Fläche eine um die Toleranzmarge vergrößerte Fläche der Beihilfeberechnung zugrunde gelegt werden.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 33.06 vom 21.06.2007

Eine Gemeinde, die ihr früheres Eigentum an ehemaligen Wege- und Grabengrundstücken wegen deren Buchungsfreiheit nicht nachweisen kann, ist als Restitutionsberechtigte anzusehen, wenn mit hinlänglicher Sicherheit auszuschließen ist, dass die Grundstücke bei deren Überführung in Volkseigentum im Eigentum eines anderen gestanden haben.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 27.06 vom 21.06.2007

Eine Gemeinde, die ihr früheres Eigentum an ehemaligen Wege- und Grabengrundstücken wegen deren Buchungsfreiheit nicht nachweisen kann, ist als Restitutionsberechtigte anzusehen, wenn mit hinlänglicher Sicherheit auszuschließen ist, dass die Grundstücke bei deren Überführung in Volkseigentum im Eigentum eines anderen gestanden haben.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 29.06 vom 21.06.2007

Eine Gemeinde, die ihr früheres Eigentum an ehemaligen Wege- und Grabengrundstücken wegen deren Buchungsfreiheit nicht nachweisen kann, ist als Restitutionsberechtigte anzusehen, wenn mit hinlänglicher Sicherheit auszuschließen ist, dass die Grundstücke bei deren Überführung in Volkseigentum im Eigentum eines anderen gestanden haben.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 30.06 vom 21.06.2007

Eine Gemeinde, die ihr früheres Eigentum an ehemaligen Wege- und Grabengrundstücken wegen deren Buchungsfreiheit nicht nachweisen kann, ist als Restitutionsberechtigte anzusehen, wenn mit hinlänglicher Sicherheit auszuschließen ist, dass die Grundstücke bei deren Überführung in Volkseigentum im Eigentum eines anderen gestanden haben.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 32.06 vom 21.06.2007

Eine Gemeinde, die ihr früheres Eigentum an ehemaligen Wege- und Grabengrundstücken wegen deren Buchungsfreiheit nicht nachweisen kann, ist als Restitutionsberechtigte anzusehen, wenn mit hinlänglicher Sicherheit auszuschließen ist, dass die Grundstücke bei deren Überführung in Volkseigentum im Eigentum eines anderen gestanden haben.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 28.06 vom 21.06.2007

Eine Gemeinde, die ihr früheres Eigentum an ehemaligen Wege- und Grabengrundstücken wegen deren Buchungsfreiheit nicht nachweisen kann, ist als Restitutionsberechtigte anzusehen, wenn mit hinlänglicher Sicherheit auszuschließen ist, dass die Grundstücke bei deren Überführung in Volkseigentum im Eigentum eines anderen gestanden haben.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 31.06 vom 21.06.2007

Eine Gemeinde, die ihr früheres Eigentum an ehemaligen Wege- und Grabengrundstücken wegen deren Buchungsfreiheit nicht nachweisen kann, ist als Restitutionsberechtigte anzusehen, wenn mit hinlänglicher Sicherheit auszuschließen ist, dass die Grundstücke bei deren Überführung in Volkseigentum im Eigentum eines anderen gestanden haben.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 9 LC 149/04 vom 03.04.2007

Kosten für die teilweise Herstellung einer Fahrbahn, die später bei endgültiger Herstellung nicht mehr dem zwischenzeitlich geänderten Ausbauprogramm entspricht und im Zuge der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage entfernt wird, können nicht in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand eingerechnet werden.

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 32 Wx 19/07 vom 23.03.2007

Eine Grundbuchberichtigung dahingehend, dass eine vor Anlegung der Grundbücher bereits bestehende Grunddienstbarkeit eingetragen wird, setzt regelmäßig mindestens voraus, dass der Antragsteller das Bestehen des Rechts bei Anlegung des Grundbuchs in der Form des § 29 GBO nachweist.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 11 U 28/06 vom 14.03.2007

Die Regelung über die Tragung zusätzlicher Kosten in § 7 Abs. 6 StrReinG (Berlin) befreit nicht von der Pflicht zur Leistung der Entgelte gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 StrReinG (Berlin).

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 C 10244/06.OVG vom 18.10.2006

1. In einem Bebauungsplanaufstellungsbeschluss, der nicht ortsüblich bekannt gemacht worden ist, kann keine förmliche Verfahrenseinleitung im Sinne von § 244 Abs. 1 BauGB liegen.

2. Die im Fehlen eines Umweltberichts liegende Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des BauGB wird nicht schon deshalb unbeachtlich, weil zu dem Bebauungsplan ein landespflegerischer Planungsbeitrag gemäß § 17 LPflG erstellt worden ist. Anders kann es sich nur dann verhalten, wenn bei der Erarbeitung desselben die gesetzlichen Vorgaben für den Umweltbericht zur Gänze eingehalten worden sind, so dass der Sache nach von einem Umweltbericht gesprochen werden kann.

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 32 Wx 135/06 vom 21.09.2006

Die Erhebung von Grundbuchgebühren für die Eintragung einer Grundbuchberichtigung in der Folge der Durchführung einer Ausgliederung nach dem Wert des Grundstücks verstößt weder gegen die Verfassung noch gegen Rechtsnormen der europäischen Gemeinschaft.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 L 68/06 vom 14.09.2006

1. Die gesetzliche Aufgabenzuweisung in § 1 Abs. 1 des Vermessungs- und Katastergesetzes (nunmehr Vermessungs- und Geoinformationsgesetz) des Landes Sachsen-Anhalt stellt eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Digitalisierung der Liegenschaftskarte in verändertem Maßstab dar.

2. Die fotogrammetrische Einmessung von Gebäuden, die in der alten Liegenschaftskarte nicht dargestellt waren, in die digitalisierte und im Maßstab veränderte Liegenschaftskarte findet in § 12 Abs. 2 dieses Gesetze eine gesetzliche Grundlage.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 5 UE 3215/04 vom 07.09.2006

Nutzt ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur von ihm gewonnene Vermessungsschriften, die er dem Katasteramt zur Fortschreibung des Liegenschaftskatasters einzureichen hat, für einen Folgeauftrag, so erfüllt die Genehmigung der Nutzung durch das Katasteramt den Gebührentatbestand des Bereitstellens von Vermessungsschriften gemäß Nr. 7174 des Kostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft, wobei die Genehmigung auch mit dem Erlass eines Kostenbescheides zum Ausdruck gebracht werden kann.

BFH – Urteil, II R 16/06 vom 23.08.2006

Ist Gegenstand einer mittelbaren Grundstücksschenkung ein Grundstück mit einem noch zu errichtenden Gebäude, ist --jedenfalls in den Fällen, in denen der Schenker den zum Erwerb erforderlichen Geldbetrag bereits zur Verfügung gestellt hat-- die Schenkung ausgeführt, wenn sowohl die Auflassung erklärt und die Eintragungsbewilligung erteilt als auch das Gebäude fertiggestellt ist (Abgrenzung zu den BFH-Entscheidungen vom 4. Dezember 2002 II R 75/00, BFHE 200, 406, BStBl II 2003, 273, und vom 5. Juni 2003 II B 74/02, BFH/NV 2003, 1425).

BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 VR 5.06 vom 11.08.2006

1. Die Verwendung nicht erläuterter Planzeichen in Planunterlagen, die in einem Planfeststellungsverfahren zur Betroffenenbeteiligung ausgelegt werden, kann die Verständlichkeit der Planunterlagen beeinträchtigen und dazu führen, dass der Plan seiner Funktion, den Betroffenen Art und Ausmaß ihrer Betroffenheit zu verdeutlichen, nicht voll gerecht wird.

2. Der Vermerk auf planfestgestellten Planunterlagen über deren Auslegung im Rahmen der Behörden- und Betroffenenbeteiligung dient dem Nachweis, dass ausgelegte und festgestellte Planunterlagen identisch sind. Fehlt der Vermerk, so kann dies Bedeutung gewinnen, wenn ein Planbetroffener geltend macht, dass ihn belastende Details der festgestellten Planung für ihn aus den ausgelegten Planunterlagen nicht erkennbar gewesen seien und deshalb nicht zum Gegenstand von Einwendungen hätten gemacht werden können.

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 12.05 vom 21.06.2006

Weder in direkter noch in analoger Anwendung folgt aus § 38 Abs. 1 VermG eine sachliche Kostenfreiheit für das Einholen von Auskünften eines Katasteramtes.

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