1. Das Binnenschifferpatent kann auch für einen in räumlicher und zeitlicher Hinsicht abgrenzbaren Tätigkeitsbereich erteilt werden (hier: Fährbetrieb an einer bestimmten Fährstelle und nur am Tag).
2. Wirkt sich ein festgestellter Tauglichkeitsmangel (hier: mangelndes Farbunterscheidungs-vermögen - Rotschwäche) bei räumlicher und zeitlicher Beschränkung der Fahrerlaubnis nicht aus, so hat der Bewerber zur Vermeidung einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Berufsfreiheit einen Anspruch auf Erteilung der Fahrerlaubnis unter entsprechenden Auflagen.