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Lichtbild

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 700/08 vom 10.11.2008

Der Tatrichter darf gem. § 267 Abs. 1 S. 3 StPO auf Radar- oder Messfotos verweisen, so dass das Rechtsbeschwerdegericht selbst überprüfen kann, inwieweit diese zur Identifizierung des Betroffenen geeignet sind. Bestehen bei der Überprüfung Zweifel an der Eignung des Lichtbildes als Grundlage für eine Identifizierung des Fahrers, muss der Tatrichter im Urteil nähere Angaben zur Feststellung der Identität machen und vor allem auch darlegen, warum er trotz der schlechten Qualität des Lichtbildes den Betroffenen als Fahrer hat identifizieren können. Solche Angaben sind erforderlich, wenn es sich bei den in Bezug genommenen Fotos um Papierausdrucke bzw. Computervergrößerungen handelt und diese unscharf und kontrastarm sind.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 391/08 vom 05.06.2008

Zur Täteridentifizierung anhand eines von einem Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbildes.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 226/08 vom 30.04.2008

Zu den Anforderungen an die Urteilsgründe, wenn der Tatrichter seine Überzeugung von der Fahrereigenschaft des Betroffenen auch auf ein Sachverständigengutachten stützt.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 757/07 vom 26.11.2007

Durch eine vom Tatrichter verwandte Formulierung, in der die hinsichtlich der für die Identifizierung des Betroffenen bedeutsamen Lichtbilder aufgeführt worden sind und mitgeteilt wird, dass hinsichtlich der Lichtbilder eine "in Augenscheinnahme" stattgefunden hat und in der auf den Fundort der Lichtbilder in der Akte hingewiesen wird, ist nicht mit der nötigen Deutlichkeit klargestellt, dass das Lichtbild bzw. die Lichtbilder gem. § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO zum Inhalt der Urteilsurkunde gemacht werden sollen.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 541/07 vom 28.09.2007

Ob ein Lichtbild die Feststellung zulässt, dass der Betroffene der abgebildete Fahrzeugführer ist, hat allein der Tatrichter zu entscheiden. Es kann daher mit der Rechtsbeschwerde grundsätzlich nicht beanstandet werden, der Betroffene sei - entgegen der Überzeugung des Tatrichters - nicht mit der auf dem Radarfoto abgebildeten Person identisch. Die Überprüfung dieser tatrichterlichen Überzeugung ist dem Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich untersagt.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 114/07 vom 08.03.2007

Zur Täteridentifizierung anhand eines Lichtbildes.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 878/06 vom 23.02.2007

Zu den Anforderungen an die Urteilsgründe bei Täteridentifzierung anhand eines Lichtbildes und aufgrund eines Sachverständigengutachtens.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 101/07 vom 08.02.2007

Die Grundsätze der Rechtsprechung des BGHSt 41, 376 gelten nicht nur für die Täteridentifizierung anhand eines Lichtbildes, sondern auch, wenn der Tatrichter ein Lichtbild aus anderen Gründen zum Gegenstand seiner Beweiswürdigung macht.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 856/06 vom 01.02.2007

Mit der Rechtsbeschwerde kann weder beanstandet werden, der Betroffene sei entgegen der Überzeugung des Tatrichters nicht mit der auf dem Radarfoto abgebildeten Person identisch, noch kann gerügt werden, dass das Amtsgericht aufgrund der persönlichen lnaugenscheinnahme einer anderen Person diese im Vergleich mit dem vorliegenden Lichtbild als Täter der Ordnungswidrigkeit zu Unrecht ausgeschlossen habe.

Zum erforderlichen Umfang der Feststellungen bei einem mit einem standardisierten Messverfahren festgestellten Rotlichtverstoß.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LB 53/06 vom 28.09.2006

1. Der Einwand des Beschuldigten, seiner Verurteilung im strafgerichtlichen Verfahren stehe ein Verfahrenshindernis in Gestalt einer unwirksamen Anklageschrift entgegen, lässt die Rechtmäßigkeit der angeordneten erkennungsdienstlichen Behandlung unberührt.

2. Erkennungsdienstliche Lichtbilder können altersbedingt nicht mehr für Identifizierungsmaßnahmen geeignet sein (hier bejaht bei fast 6 Jahre alten Aufnahmen). Sie haben eine andere Funktion als Ausweis- oder Passbilder.

3. Mängel vorhanderer Aufnahmen rechtfertigen die Neuanfertigung von erkennungsdienstlichen Lichtbildern.

THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 VO 487/05 vom 03.07.2006

1. Zur Kürzung einer Sachverständigenvergütung für ein Gutachten wegen etwaiger überflüssiger Ausführungen oder inhaltlicher Mängel.

2. Der Ersatz für Ausdrucke, die an die Stelle eines Lichtbildes treten (§ 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG), ist nach der Zahl der ausgedruckten Bilder und nicht nach Seitenzahlen zu bemessen.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 75/06 vom 16.03.2006

Zur Täteridentifizierung anhand eines Lichtbildes.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss OWi 683/05 vom 29.09.2005

Zu den Anforderungen an die Ausführungen bei Täteridentifizierung anhand eines von einem Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbildes.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 274/05 vom 13.05.2005

Zur Geeignetheit eines Lichtbildes zur Täteridentifizierung.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss OWi 89/05 vom 21.02.2005

Stützt der Tatrichter den Schuldspruch auf ein Sachverständigengutachten, so ist in den Urteilsgründen eine verständliche und in sich geschlossene Darstellung der dem Gutachten zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen, der wesentlichen Befundtatsachen und der das Gutachten tragenden fachlichen Begründung erforderlich.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 52/05 vom 14.02.2005

Zu den Anforderungen an die tatrichterlichen Ausführungen, wenn der Betroffene anhand eines von dem Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbildes identifiziert werden soll.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 68/05 vom 09.02.2005

Zur ordnungsgemäßen Bezugnahme auf ein bei den Akten befindliches Lichtbild vom Verkehrsverstoß.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 692/04 vom 30.11.2004

Die Formulierung im tatrichterlichen Urteil: "Auf die in Augenschein genommenen Lichtbilder wird ausdrücklich Bezug genommen". reicht für eine ordnungsgemäße Bezugnahme im Sinne des § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO aus.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 518/04 vom 04.11.2004

Unter einem "Augenblicksversagen" kann nur ein sehr kurzfristiges Fehlverhalten bzw. Außerachtlassen der unter den gegebenen Umständen gebotenen Sorgfalt verstanden werden.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 470/04 vom 02.09.2004

Stützt der Tatrichter den Schuldspruch auf ein Sachverständigengutachten, so ist in den Urteilsgründen eine verständliche und in sich geschlossene Darstellung der dem Gutachten zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen, der wesentlichen Befundtatsachen und der das Gutachten tragenden fachlichen Begründung erforderlich.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss OWi 441/04 vom 15.07.2004

Zur Täteridentifizierung anhand eines Lichtbildes, dass in Form eine Fotokopie in die Urteilsgründe aufgenommen wordne ist.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 443/04 vom 14.07.2004

Soweit im Urteil auf ein von dem Verkehrsverstoß gefertigtes Lichtbild verwiesen werden soll, wird das Urteil den an eine ordnungsgemäße Verweisung zu stellenden Anforderungen nicht gerecht, wenn er nur Ausführungen dazu enthält, dass das entsprechende Lichtbild in Augenschein genommen und mit dem in der Hauptverhandlung erschienenen Betroffenen verglichen worden sei.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 403/04 vom 12.07.2004

Zur ordnungsgemäßen Bezugnahme auf ein von einem Verkehrsverstoß gefertigtes Lichtbild zur Identifizierung des Betroffenen als Führer des Pkw zum Vorfallszeitpunkt.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss OWi 281/04 vom 27.05.2004

Stützt der Tatrichter seine Überzeugung von der Täterschaft des Betroffenen auf dessen Inaugenscheinnahme im Hauptverhandlungstermin und die Feststellungen eines Sachverständigen für anthropologische Vergleichsgutachten ist in den Urteilsgründen eine verständliche und in sich geschlossene Darstellung der dem Gutachten zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen, der wesentlichen Befundtatsachen und der das Gutachten tragenden fachlichen Begründung erforderlich.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 147/03 vom 15.03.2004

Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bezugnahme auf ein von einem Verkehrsverstoß gefertigtes Lichtbild zur Identifizierung des Betroffenen als Fahrer

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 120/04 vom 08.03.2004

Zu den Anforderungen an die Ausführungen im tatrichterlichen Urteil, wenn der Tatrichter nicht auf ein von dem Verkehrsverstoß gefertigtes, bei den Akten befindliches Lichtbild von dem Betroffenen Bezug nimmt.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 752/03 vom 12.01.2004

Zu den Anforderungen an die Urteilsgründe, wenn der Betroffene anhand eines von einem Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbildes als Fahrer identifiziert werden soll.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss OWi 618/03 vom 25.09.2003

Bei der Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist es grundsätzlich erforderlich, dass im Urteil die angewandte Messmethode sowie der berücksichtigte Sicherheitsabschlag mitgeteilt werden.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 595/03 vom 18.09.2003

1. Wenn eine Verweisung auf das ein von einem Verkehrsverstoß gefertigtes Lichtbild nicht den Anforderungen entsprechend erfolgt ist und dem Rechtsbeschwerdegericht damit eine eigene Betrachtung verwehrt bleibt, hat das Tatgericht durch eine ausführliche Beschreibung der Bildqualität und der charakteristischen Identifizierungsmerkmale des Betroffenen die Prüfung zu ermöglichen, ob das in Augenschein genommene Lichtbild zur Identifizierung geeignet ist.

2. Es ist nicht Aufgabe des Betroffenen, seine Unschuld zu beweisen, vielmehr muss das Gericht mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln die Täterschaft des Betroffenen nachweisen.

3. Zu den erforderlichen Ausführungen, wenn das Gericht von einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung ausgehen will.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 369/2003 vom 04.06.2003

Zu den Anforderungen an die Ausführungen bei einer schwierigen Beweiswürdigung.

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