JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > L > Libanon
| Rechtsgebiete: | AufenthG, EMRK, GG |
| Schlagworte: | Altfallregelung, Aufenthaltserlaubnis, humanitäre, Ausweisung/Ermessen, Außergewöhnliche Härte, Familienleben, Fehlverhalten der Eltern, Integration, Libanon, Minderjährige, Täuschung über Staatsangehörigkeit, Türkische Staatsangehörigkeit, Verhältnismäßigkeit, Verschweigen, Zurechenbarkeit |
| Stichwort: | Libanon |
| Leitsatz: | Bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in das durch Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Familien- und Privatleben eines Minderjährigen ist grundsätzlich eine familienbezogene Gesamtbetrachtung anzustellen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LB 136/07 | |
| Rechtsgebiete: | StAG |
| Schlagworte: | Einbürgerung, Hinnahme von Mehrstaatigkeit, Libanon, Mitwirkung, Staatenlosigkeit, Staatsangehörigkeit |
| Stichwort: | Libanon |
| Leitsatz: | Anforderungen an die Mitwirkung des Einbürgerungsbewerbers bei der Klärung einer möglichen Staatsangehörigkeit (Libanon). |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 13 LB 207/07 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, StlÜbK, VwGO |
| Schlagworte: | Abschiebungshindernis, Aufenthaltserlaubnis, Familienregister, Heimreisedokument, Laissez-passer, Libanon, Mitwirkungspflicht, Passlosigkeit, Reiseausweis, Staatsangehörigkeit, libanesisch |
| Stichwort: | Libanon |
| Leitsatz: | Zur Beschaffung von Rückreisedokumenten und Personenstandsurkunden für Kurden aus dem Libanon. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 LA 7/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, AufenthG, AsylVfG, SDÜ, DÜ, VO (EG) Nr. 343/2003, Erlass Nr. 09/2006 |
| Schlagworte: | Libanon, humanitäre Aufenthaltserlaubnis, Ausreise, Abschiebung, Ausreisehindernis, Beseitigung, zumutbare Anforderungen, Heimreisedokument, Laissez-passer, Ausreisebereitschaft, freiwillig, Bekundung, IMK-Beschluss, wirtschaftliche Integration, Beschäftigungsverhältnis, Arbeitsangebot, Asylbegehren, Zuständigkeit, Mitgliedstaat, Übernahme, Überstellung, Frist |
| Stichwort: | Libanon |
| Leitsatz: | 1. Einem ausreisepflichtigen libanesischen Staatsangehörigen ist es grundsätzlich zumutbar, sich bei der Botschaft seines Heimatlandes ernsthaft und nachdrücklich um die Ausstellung eines Heimreisedokuments zu bemühen; derartige Bemühungen sind nicht von vornherein aussichtslos. 2. Zu den zumutbaren Anforderungen zur Beseitigung eines Ausreisehindernisses zählt auch die Bekundung der Bereitschaft zur freiwilgen Rückkehr in das Heimatland, sofern dem nicht im Einzelfall anerkennenswerte Gründe entgegenstehen. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 3 B 34.05 | |
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