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Entscheidungen der Gerichte

BFH – Urteil, II R 57/07 vom 21.04.2009

1. Die Regelungen in § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG gelten auch beim Erwerb durch Schenkung unter Lebenden zur Bestimmung des Zeitpunkts der Ausführung der Zuwendung.

2. Die Schenkung einer Forderung, hinsichtlich der eine Besserungsabrede getroffen wurde, ist ausgeführt, sobald der Besserungsfall eingetreten ist. Dies gilt unabhängig davon, wie die Besserungsabrede zivilrechtlich zu beurteilen ist.

BFH – Beschluss, IV B 27/08 vom 09.01.2009

Der Übernahmegewinn nach den §§ 4 ff. UmwStG 1995 war nicht gemäß § 32c EStG 1996 tarifbegünstigt.

BSG – Urteil, B 2 U 27/06 R vom 20.03.2007

Auch bei der Rücknahme eines Verwaltungsaktes nach § 45 SGB X ist der Beurteilung des medizinischen Ursachenzusammenhangs der Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (Bestätigung von BSG vom 2.11.1999 - B 2 U 47/98 R = SozR 3-1300 § 48 Nr 67).

BSG – Urteil, B 6 KA 78/04 R vom 31.05.2006

1. Sieht eine Prüfvereinbarung für Verfahren der vertrags(zahn)ärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Widerspruchseinlegung ein Abhilfeverfahren vor und hilft der Prüfungsausschuss dem Rechtsbehelf ab, ist eine Kostengrundentscheidung gemäß § 63 SGB X zu treffen.

2. Die Zuziehung eines Rechtsanwalts in Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung ist notwendig, wenn in der Widerspruchsbegründung nicht allein medizinische Aspekte der Behandlungsweise, sondern schwierige Sachfragen und/oder Rechtsfragen erörtert werden (Fortführung von BSG vom 15.12.1987 - 6 RKa 21/87 = SozR 1300 § 63 Nr 12).

BAG – Urteil, 2 AZR 126/05 vom 12.01.2006

Eine Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist nicht allein deshalb sozial gerechtfertigt, weil eine neue gesetzliche Regelung die Möglichkeit vorsieht, durch Parteivereinbarung einen geringeren (tariflichen) Lohn festzulegen, als er dem Arbeitnehmer bisher gesetzlich oder vertraglich zustand.

BSG – Beschluss, B 4 RA 220/04 B vom 13.12.2005

1. Bei Verletzung des Rechts auf ein zügiges Verfahren ist es im Lichte der Art 6 Abs 1 und 13 MRK sowie eines verfassungsrechtlich aus Art 2 Abs 1 und 20 Abs 3 GG herzuleitenden "allgemeinen Justizgewährungsanspruchs" zur Effektuierung des Rechtsschutzes geboten, in der Sozialgerichtsbarkeit einem Beteiligten in einem Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision das Recht einzuräumen, eine überlange Verfahrensdauer vor den Gerichten eines Bundeslandes mit einer Verfahrensrüge gemäß § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 1 SGG zum obersten Gerichtshof des Bundes geltend zu machen, ohne darlegen zu müssen, dass die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensfehler beruhen kann.

2. Auch unter Berücksichtigung einer teleologischen Reduktion des § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 1 SGG genügt der Beschwerdeführer seiner Darlegungspflicht grundsätzlich nur dann, wenn er den Verfahrensmangel ordnungsgemäß bezeichnet. Eine konkrete Darlegung der Gründe für eine Verfahrensverzögerung ist allerdings dann nicht erforderlich, wenn sich aus dem Vorbringen des Beschwerdeführers ergibt, dass die Verfahrensdauer grundsätzlich nicht mehr gerechtfertigt sein kann, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände des Einzelfalles evident gegeben sind.

3. Eine generelle Grenze, bei deren Überschreiten in der deutschen Sozialgerichtsbarkeit im Klage- und Berufungsverfahren ein Verstoß gegen Art 6 Abs 1 MRK zu vermuten ist, liegt bei drei Jahren je Gerichtsinstanz.

BSG – Urteil, B 2 U 25/04 R vom 13.12.2005

Die Höhe des Verletztengeldes eines nach der Satzung des Unfallversicherungsträgers pflichtversicherten Unternehmers, der infolge dieser Tätigkeit eine Berufskrankheit erlitten hat, bestimmt sich nach seinem unter Berücksichtigung des § 84 SGB 7 berechneten Jahresarbeitsverdienst.

BGH – Urteil, III ZR 191/03 vom 01.12.2005

a) Für die Klage aus einer Gewinnzusage (§ 661a BGB), die nicht zu einer Warenbestellung geführt hat, ist der internationale Gerichtsstand des Vertrags (Art. 5 Nr. 1 Halbsatz 1 EuGVÜ) eröffnet.

b) Der Ort, "an dem die Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre" (Art. 5 Nr. 1 Halbsatz 1 EuGVÜ), ergibt sich aus dem - nach dem internationalen Privatrecht des angerufenen Gerichts - zu bestimmenden nationalen Recht.

c) Art. 34 des (deutschen) EGBGB beruft für die Entscheidung über Ansprüche aus Gewinnmitteilungen das deutsche Recht ( § 661a BGB).

d) Der nach deutschem Recht bestimmte Ort, "an dem die Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre" (Art. 5 Nr. 1 Halbsatz 1 EuGVÜ), liegt im Fall der Gewinnzusage (§ 661a BGB) am Wohnsitz des Adressaten der Gewinnzusage.

BSG – Urteil, B 1 KR 33/03 R vom 08.11.2005

Der Bezug von Verletztengeld ist jedenfalls bis zum 31.12.2004 auf die Krankengeldanspruchshöchstdauer anzurechnen, wenn der Versicherte innerhalb der durch Arbeitsunfallfolgen ausgelösten Blockfrist auch aus unfallfremden Gründen arbeitsunfähig erkrankt.

BGH – Urteil, III ZR 458/04 vom 15.09.2005

a) Wird der Erbteil an einem Grundstück restituiert, geht auf den Berechtigten auch die Befugnis über, gegen einen Dritten Ansprüche auf Herausgabe von Nutzungen des Grundstücks zugunsten der Erbengemeinschaft geltend zu machen.

b) § 7 Abs. 7 Sätze 1 und 2 VermG wirken nur im Verhältnis zwischen dem Verfügungsberechtigten und dem Berechtigten und schränken den Rechtsübergang nach § 16 Abs. 1 VermG im Verhältnis zu Dritten nicht ein.

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 3 Sa 296/04 vom 19.01.2005

1. Die einjährige Verjährungsregelung des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ist bei Ansprüchen auf monatliche Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung als lex specialis gegenüber § 18a Satz 2 BetrAVG in Verbindung mit § 195 BGB (dreijährige Verjährungsfrist) einzuordnen.

2. Die vertragliche oder betriebsverfassungsrechtliche Vereinbarung einer Haftungsbegrenzung (Enthaftung) des früheren, nicht ausgeschiedenen Firmeninhabers bei Firmenfortführung bzw. bei Wechsel des persönlich haftenden Gesellschafters zum geschäftsführenden Kommanditisten ist jedenfalls dann unwirksam, wenn der Firmenübernehmer/ die neue Personengesellschaft nie Arbeitgeber des Versorgungsgläubigers geworden ist, weil der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer schon vor der Firmenübertragung ausgeschieden ist. Andernfalls würde im Falle der Insolvenz des Firmenübernehmers unter Verstoß gegen §§ 7, 17 Abs. 3 BetrAVG eine unzulässige Lücke zu Lasten des Betriebsrentners entstehen.

BGH – Beschluss, 5 StR 299/03 vom 11.11.2004

1. Zulässigkeit der Verwertung von Unterlagen, die im Wege der Rechtshilfe in der Schweiz beschlagnahmt wurden, für ein Strafverfahren wegen Untreue und Steuerhinterziehung.

2. Revisionsrechtliche Beanstandung unterbliebener Beiziehung von Akten eines weiteren gegen den Angeklagten geführten Ermittlungsverfahrens, deren Einsicht in jenem Verfahren von der Staatsanwaltschaft wegen Gefährdung des Untersuchungszwecks versagt wird.

3. Ein Nachteil im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB kann auch dann vorliegen, wenn der Vermögensbetreuungspflichtige Provisionen erhält, die zwar vom Vertragspartner seines Geschäftsherrn stammen, aber über den Geschäftsherrn an einen Dritten ausbezahlt und von dort an den Treupflichtigen weitergeleitet werden

4. Einkommensteuerrechtliche Relevanz eines nicht offengelegten Treuhandverhältnisses.

BAG – Urteil, 2 AZR 81/04 vom 07.10.2004

Der Kündigungsschutz nach § 15 KSchG gilt uneingeschränkt auch für sog. Massenänderungskündigungen.

BGH – Urteil, III ZR 215/03 vom 24.06.2004

Pflichtverletzungen der Bediensteten eines als Körperschaft des öffentlichen Rechts verfaßten Mitglieds der Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände der Krankenkassen und der Verbände der Ersatzkassen bei den Verhandlungen über den Abschluß eines einheitlichen Versorgungsvertrages mit einer Versorgungs- oder Rehabilitationseinrichtung können Schadensersatzansprüche nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG wie auch aus c.i.c. gegen diese Körperschaft begründen.

BAG – Urteil, 8 AZR 196/03 vom 04.03.2004

1. Zwar sind Vertragsstrafenabreden in Formularverträgen nach § 309 Nr. 6 BGB generell unzulässig; in formularmäßigen Arbeitsverträgen folgt aus der angemessenen Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten nach § 310 Abs. 4 Satz 2 1. Halbsatz BGB jedoch die grundsätzliche Zulässigkeit von Vertragsstrafenabreden. Die Unwirksamkeit solcher Vereinbarungen kann sich aber auf Grund einer unangemessenen Benachteiligung ergeben (§ 307 Abs. 1 BGB).

2. Ist eine Vertragsstrafe in einem Formulararbeitsvertrag zu hoch, kommt eine geltungserhaltende Reduktion grundsätzlich nicht in Betracht.

BFH – Urteil, I R 53/02 vom 22.10.2003

1. Vergütungen, die ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer von einem Reeder mit Geschäftsleitung in der Schweiz für seine nichtselbständige Arbeit an Bord eines Binnenschiffes erhält, sind gemäß Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d i.V.m. Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz von der Besteuerung in Deutschland nur freizustellen, soweit sie für eine in der Schweiz ausgeübte Arbeit gezahlt und in der Schweiz besteuert werden.

2. Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz enthält keine Fiktion des Arbeitsortes.

BGH – Beschluss, 5 StR 160/03 vom 19.06.2003

1. Der gewerbs- und bandenmäßige Schmuggel nach § 373 AO stellt gegenüber § 370a AO aF die speziellere Norm dar.

2. Soll bei Einfuhrdelikten die beabsichtigte Steuerverkürzung durch Abgabe inhaltlich falscher Anmeldungen bei der zollamtlichen Abfertigung bewirkt werden, so beginnt der Versuch erst mit der Vorlage der wahrheitswidrigen - weil unvollständigen - Zollanmeldung.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 24 B 02.646 vom 09.04.2003

1. Bei der Weitergabe von beim Landesamt für Verfassungsschutz gespeicherten personenbezogenen Daten über die Zugehörigkeit zur Scientology-Organisation an den Arbeitgeber des Betroffenen, handelt es sich um ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis i.S.v. § 43 VwGO.

2. Für das Bayerische Staatsministerium des Innern besteht als Aufsichtsbehörde über das Landesamt für Verfassungsschutz kein generelles Selbsteintrittsrecht dergestalt, dass es im Rahmen von Art. 14 Abs. 1 S. 2 BayVSG beim Landesamt für Verfassungsschutz gespeicherte personenbezogene Daten nach außen weiterleiten darf.

3. Eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gem. § 42 Abs. 2 VwGO analog ergibt sich nicht auf Grund der Tatsache, dass das Bayerische Staatsministerium des Innern anstelle des Landesamts für Verfassungsschutz - mit dessen Einvernehmen - gespeicherte personenbezogene Daten weitergegeben hat.

4. Die jeweilige Position des Betroffenen im öffentlichen Dienst spielt bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der erfolgten Weitergabe von gespeicherten personenbezogenen Daten keine entscheidende Rolle.

BGH – Urteil, 4 StR 228/02 vom 20.02.2003

Im fließenden Straßenverkehr wird ein Verkehrsvorgang nur dann zu einem Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB "pervertiert", wenn zu dem bewußt zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzukommt, daß es mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - mißbraucht wird.

BGH – Beschluss, 4 StR 371/01 vom 20.06.2002

Der Inhaber einer in einem EU- oder EWR-Staat erworbenen Fahrerlaubnis mit Wohnsitz im Inland, dem die deutsche Fahrerlaubnis von einem Gericht rechtskräftig entzogen worden war und der nach dem 31. Dezember 1998 im Inland ein Kraftfahrzeug führt, macht sich nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG i.V.m. § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV strafbar, und zwar auch dann, wenn er aufgrund der ausländischen Fahrerlaubnis vor dem 1. Januar 1999 im Inland (wieder) Kraftfahrzeuge führen durfte.

BGH – Beschluss, 2 StR 260/01 vom 21.11.2001

1. Der berechtigte Inhaber einer Scheckkarte, der unter Verwendung der Karte und der PIN-Nummer an einem Geldautomaten Bargeld abhebt, ohne zum Ausgleich des erlangten Betrages willens oder in der Lage zu sein, macht sich nicht nach § 263 a StGB strafbar.

2. § 266 b StGB erfaßt auch die mißbräuchliche Verwendung einer Scheckkarte als Codekarte zur Abhebung an Geldautomaten durch den berechtigten Karteninhaber; dies gilt jedoch nicht bei Abhebungen an Automaten des Kreditinstituts, das die Karte selbst ausgegeben hat.

BFH – Urteil, III R 48/98 vom 29.03.2001

BUNDESFINANZHOF

Ein gesetzlicher Vertreter einer Einmann-GmbH ist an der zulagenrechtlich notwendigen eigenhändigen Unterschrift unter den jeweils nur wie eine Jahreserklärung einzureichenden Investitionszulagen-Antrag nicht stets allein schon i.S. von § 150 Abs. 3 AO 1977 mit der Folge gehindert, dass ein Bevollmächtigter wirksam unterzeichnen dürfte, weil sich der gesetzliche Vertreter auf einer seit längerem geplanten mehrwöchigen Urlaubsreise im europäischen Ausland aufhält. Vielmehr hängt die Zulässigkeit der Vertretung bei der Unterschrift davon ab, ob im Einzelfall eine postalische Verbindung möglich und deren Inanspruchnahme dem gesetzlichen Vertreter im Hinblick auf die Bedeutung eines Investitionszulagen-Antrags und die gebotene zügige verwaltungsmäßige Durchführung des Bewilligungsverfahrens zumutbar ist.

AO 1977 § 150 Abs. 3
InvZulG 1993 § 6 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1

Urteil vom 29. März 2001 - III R 48/98 -

Vorinstanz: FG Berlin (EFG 1999, 249)

BFH – Urteil, I R 84/98 vom 28.06.2000

BUNDESFINANZHOF

1. Der Eintritt der Festsetzungsverjährung schließt eine Änderung gemäß § 189 AO 1977 nicht aus.

2. § 189 Satz 3 AO 1977 differenziert nicht zwischen Erst- und Änderungsbescheiden und auch nicht nach dem Rechtsgrund oder dem Umfang der Änderung des Steuermessbescheids. Für die Änderung oder Nachholung der Zerlegung gemäß § 189 Satz 3 AO 1977 ist es daher unerheblich, dass der unanfechtbar gewordene Steuermessbescheid ein Änderungsbescheid gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 ist.

AO 1977 § 189

Urteil vom 28. Juni 2000 - I R 84/98 -

Vorinstanz: FG Baden-Württemberg (EFG 1999, 132)

BGH – Urteil, III ZR 141/99 vom 02.03.2000

FStrG § 8; DDR: StraßenVO § 13 F: 22. August 1974; DDR: EnVO §§ 29 ff, 48 F: 1. Juni 1988

a)

Die Erteilung der Standortgenehmigung für den Bau einer Erdgasleitung begründete kein (privatrechtliches) Mitbenutzungsrecht des Energieversorgungsunternehmens im Sinne der Energieverordnungen der DDR.

b)

Gründet das Recht eines Energieversorgungsunternehmens, öffentliche Straßenflächen für Energiefortleitungsanlagen in Anspruch zu nehmen, allein auf einer straßenrechtlichen Sondernutzungsgenehmigung nach dem Recht der DDR, so hat nach dem Rechtsgedanken des § 8 Abs. 2 a, 8 und 10 FStrG das Energieversorgungsunternehmen die Kosten zu tragen, die dadurch entstehen, daß durch einen nach der Wiedervereinigung erfolgten Autobahnausbau eine die Autobahn kreuzende Ferngasleitung verlegt werden muß (Fortführung und Bestätigung von BGHZ 138, 266 und Senatsbeschluß vom 14. Januar 1999 - III ZR 12/98 - WM 1999, 740).

BGH, Urteil vom 2. März 2000 - III ZR 141/99 -
OLG Dresden
LG Leipzig

BSG – Urteil, B 2 U 37/98 R vom 14.12.1999

Trotz § 44 SGB XI dürfen auf der Grundlage des § 44 SGB VII Aufwendungen des Verletzten zur Absicherung der ihn pflegenden Ehefrau in der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen einer sachgerechten Ermessensentscheidung über die Höhe des Pflegegeldes nach wie vor gewährt werden.

BSG – Urteil, B 6 KA 10/99 R vom 17.11.1999

Die kassenzahnärztlichen Vereinigungen für den Regierungsbezirk Karlsruhe war in analoger Anwendung der Bestimmungen des SGG über die Aufsichtsklage berechtigt, die Beanstandung eines Vergütungsvertrages für den Abrechnungszeitraum des Jahres 1993 durch das Bundesministerium für Gesundheit gerichtlich überprüfen zu lassen.

BAG – Urteil, 4 AZR 191/98 vom 16.06.1999

Leitsätze:

1. Eine längere tarifvertragliche Kündigungsfrist für Arbeitsverhältnisse wird bei einer Kündigung durch den Konkurs-/Insolvenzverwalter durch die in § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO vorgesehene Höchstfrist von drei Monaten zum Monatsende verdrängt.

2. Diese Regelung verstößt nicht gegen Art. 9 Abs. 3 GG.

Aktenzeichen: 4 AZR 191/98
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 16. Juni 1999
- 4 AZR 191/98 -

I. Arbeitsgericht
Mönchengladbach
- 6 Ca 1150/97 -
Urteil vom 06. August 1997

II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
- 9 Sa 1639/97 -
Urteil vom 09. Januar 1998

BSG – Urteil, B 6 KA 76/97 R vom 09.06.1999

Kassenärztliche Vereinigungen können Entscheidungen der Zulassungsausschüsse einschließlich ihrer Kostenentscheidungen anfechten, auch wenn sie durch den Kostenausspruch nicht belastet werden.

BSG – Urteil, B 2 U 11/98 R vom 04.05.1999

Die Aufnahme als Mitglied in eine Berufsgenossenschaft ist unzulässig, wenn für das Unternehmen bereits eine formelle Mitgliedschaft bei einem anderen Unfallversicherungsträger besteht (Bestätigung von BSGE 68, 217, 218).

BFH – Urteil, I R 92/95 vom 19.08.1998

BUNDESFINANZHOF

Räumt ein Arbeitgeber seinen Betriebsangehörigen einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf Invalidenrente ein und wird diese Pensionsverpflichtung aufgrund der getroffenen Vereinbarungen nach Eintritt des Versorgungsfalles aufgehoben und auf eine U-Kasse übertragen, so kann der Arbeitgeber für die bis zum Eintritt des Versorgungsfalles bestehende unmittelbare Verpflichtung eine Pensionsrückstellung bilden.

EStG § 5 Abs. 1, § 6a Abs. 1
HGB § 249 Abs. 1

Urteil vom 19. August 1998 - I R 92/95 -

Vorinstanz: FG Baden-Württemberg (EFG 1994, 696)

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