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letzter gewöhnlicher Aufenthalt vor Heimaufnahme

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OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 6 B 15.06 vom 20.02.2008

Rechtsgebiete:SGB X, BSHG, AG-BSHG Bbg
Schlagworte:Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege in stationärer Einrichtung, örtliche Zuständigkeit, letzter gewöhnlicher Aufenthalt vor Heimaufnahme, sachliche Zuständigkeit, Aufgabenübertragung, örtlicher Träger der Sozialhilfe, Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, Organleihe
Stichwort:letzter gewöhnlicher Aufenthalt vor Heimaufnahme
Leitsatz:In Kostenerstattungsstreitigkeiten betreffend Maßnahmen nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 BSHG ist das Land Brandenburg ab der Übertragung dieser Aufgaben als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung auf die örtlichen Träger der Sozialhilfe nicht mehr passivlegitimiert, denn die örtlichen Träger der Sozialhilfe werden nicht im Wege der "Organleihe" für das Land tätig (Abweichung von OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 15. April 1999 - 4 A 102/97).
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 6 B 15.06




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