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Lesbarkeit

Entscheidungen der Gerichte

OLG-FRANKFURT – Urteil, 11 U 2/09 (Kart) vom 31.03.2009

1. Zu den Anforderungen an die Lesbarkeit aufklärender Zusätze in der Werbung für Ökostromtarife.

2. Zeitungsinserate, in denen Stromtarife beworben werden, unterliegen nicht der Stromkennzeichnungspflicht gemäß § 42 EnWG.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 322/05 vom 11.08.2005

Die Anordnung der ersten Vernehmung eines Betroffenen nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG bedarf keiner besonderen Form. Erfolgt die Anordnung schriftlich, ist grundsätzlich nach § 33 Abs. 2 OWiG die Unterzeichnung erforderlich, wofür ein vom Sachbearbeiter angebrachtes Handzeichen genügt. Es ist für die Frage der Unterbrechung der Verjährung unschädlich, wenn dieses Handzeichen nicht lesbar ist.

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