JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > L > Lenkungszweck
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, MRRG, Meldegesetz NRW, KAG NRW |
| Schlagworte: | Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungssteuer, Hauptwohnung, Nebenwohnung, Erstwohnung, Zweitwohnung, Studierende, Melderecht, allgemeines Wohnbedürfnis, Grundbedürfnis, Kinderzimmer, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Finanzierung, Lenkungszweck |
| Stichwort: | Lenkungszweck |
| Leitsatz: | 1. Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein besonderer Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (stRspr). 2. Der Aufwand für eine Zweitwohnung darf nicht nur dann nach Art. 105 Abs. 2a GG besteuert werden, wenn eine rechtlich gesicherte Verfügungsbefugnis über eine Erstwohnung besteht. Bundesrechtlich kommt es allein darauf an, dass mit der Erstwohnung das Grundbedürfnis Wohnen als Teil des persönlichen Lebensbedarfs abgedeckt wird. Meldet sich ein Steuerpflichtiger mit einer Hauptwohnung an, erklärt er, dass er diese vorwiegend benutzt. Dies indiziert für den Regelfall, dass dort das allgemeine Wohnbedürfnis befriedigt wird. 3. Die Zweitwohnungssteuerpflicht darf an die melderechtlichen Verhältnisse anknüpfen; sind diese nachweislich unrichtig, kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse an. 4. Länder und Gemeinden sind nicht gehindert, das Vorliegen eines steuerbaren Aufwands an weitere verfassungsrechtlich nicht gebotene Voraussetzungen zu knüpfen. So könnten etwa an die Erst- wie auch die Zweitwohnung gleiche Anforderungen gestellt werden. Der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG steht der Normierung unterschiedlicher Voraussetzungen für die Steuerpflicht in unterschiedlichen Körperschaften nicht entgegen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 17.07 | |
| Rechtsgebiete: | HochSchG, StudKVO |
| Schlagworte: | Abbuchung, Benutzungsgebühr, Bonusguthaben, Bonusregelung, echte Rückwirkung, Gebührenfreiheit, Gebührenpflicht, Gebührenzweck, Härtefallregelung, Inanspruchnahme, kostenfreies Studium, Langzeitstudierende, Langzeitstudium, Lenkungszweck, Regelabbuchung, Regelstudienzeit, Rückwirkung, Studiengebührenpflicht, Studienguthaben, Studienkonto, Studierende, Studium, Übergangsregelung, unechte Rückwirkung, Verhaltenssteuerung, Vertrauensschutz, Zweitstudium |
| Stichwort: | Lenkungszweck |
| Leitsatz: | 1. Die Einführung einer Studiengebührenpflicht für so genannte Langzeitstudierende ist rechtlich nicht zu beanstanden. 2. Es verstößt nicht gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes, dass die Studiengebührenpflicht nach § 70 HochSchG in Verbindung mit der Studienkontenverordnung auch auf solche Studierende Anwendung findet, die ihr Studium vor In-Kraft-Treten dieser Regelungen begonnen haben. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11274/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, AO, KAG, HundVStVO, POG |
| Schlagworte: | Hundesteuer, gefährliche Hunde, Steuersatz, Hundesteuersatzung, Haushaltssatzung, Satzungsautonomie, Besteuerungskompetenz, Erdrosselungssteuer, Formenmissbrauch, außerfiskalische Sachregelung, Sachkompetenz, Lenkungszweck, Eindämmungsfunktion, Verhinderungsfunktion, Lenkungsabsicht, Lenkungswirkung, Belastungsunterschied, ordnungsrechtliches Verbot, Gefahrenabwehr, Aufwandssteuer, Aufwandsbereitschaft |
| Stichwort: | Lenkungszweck |
| Leitsatz: | 1. Ein Steuersatz für gefährliche Hunde, der sowohl seiner Höhe wegen als auch wegen des Belastungsunterschiedes zum Steuersatz für "normale" Hunde die Aufwandsbereitschaft der örtlichen Gemeinschaft signifikant verfehlt und damit die Erzielung von Einnahmen praktisch verhindert, ist als formenmissbräuchliche Abgabenregelung von der Besteuerungskompetenz des Art. 105 Abs. 2 a) GG nicht gedeckt. 2. Ein Steuersatz für gefährliche Hunde, dessen erkennbarer außerfiskalischer Lenkungszweck in der Verhinderung einer solchen Tierhaltung besteht oder der in seinen Auswirkungen einem ordnungsbehördlichen Verbot dieses Inhalts nahe kommt, bedarf neben der kompetenzrechtlichen Absicherung im Steuerrecht zusätzlich einer solchen in den Materien des sachlichen Rechts. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 C 10308/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, UStG, EWG RL-388/77 |
| Schlagworte: | Vergnügungssteuer, einstweiliger Rechtsschutz, Verfahrensfehler, Prüfungsmaßstab, erdrosselnde Wirkung, Steuersatz, Betriebsergebnis, Beweiserhebung, Stückzahlmaßstab, Besteuerungsmaßstab, Gleichheitssatz, Grundsatz der Steuergerechtigkeit, manipulationssichere Zählwerke, Selbstbeschränkungsvereinbarung, Verwaltungspraktikabilität, Kasseninhalte, Schwankungsbreite, Wirklichkeitsmaßstab, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, kalkulatorische Abwälzung, Typisierung, Lenkungszweck, Gestaltungsspielraum des Satzungsgebers, Umsatzsteuer, Anmeldung zur Umsatzsteuer, Grundsatz zur steuerlichen Neutralität, Darlegungs- und Beweislast, Satzungsmangel, unbillige Härte |
| Stichwort: | Lenkungszweck |
| Leitsatz: | Zum Maßstab der Vergnügungssteuer auf Spielapparate. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 EO 645/02 | |
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