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Lenkungssteuer

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 2 S 1619/08 vom 26.03.2009

Rechtsgebiete:KAG, GG
Schlagworte:Hundesteuer, Kampfhund, gefährlicher Hund, abstrakte Gefahr, Lenkungssteuer, American Staffordshire Terrier
Stichwort:Lenkungssteuer
Leitsatz:1. Ein Satzungsgeber, der "Kampfhunde" wegen ihrer potentiellen Gefährlichkeit erhöht besteuern will, kann zu diesem Zweck auf Rasselisten aus einer der Gefahrenabwehr dienenden landesrechtlichen Regelung (hier: Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 03.08.2000 POlVOgH -) zurückgreifen und sich damit den Erkenntnissen des Normgebers auf Landesebene bedienen, sofern es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie offensichtlich falsch bzw. überholt sind (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 28.07.2005 10 B 34.05 - NVwZ 2005, 1325).

2. Eine Regelung in einer Hundesteuersatzung, wonach für Hunde der Rasse American Staffordshire Terrier eine erhöhte Hundesteuer (600,-- EUR anstatt 81,-- EUR) erhoben wird, verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

3. Hunde der Rasse American Staffordshire Terrier besitzen ein genetisches Potential sowohl in Bezug auf körperliche Merkmale - insbesondere Beißkraft - als auch auf Charaktereigenschaften, aufgrund dessen sie in besonderem Maße die Eignung aufweisen, ein gefährliches Verhalten zu entwickeln. Diese Einschätzung der Hunderasse American Staffordshire Terrier (vgl. dazu bereits BVerwG, Urteil vom 19.01.2000 - 11 C 8.99 - BVerwGE 110, 265 und BVerfG, Urteil vom 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01 - BVerfGE 110, 141) begegnet auch im Hinblick auf aktuelle fachwissenschaftliche Veröffentlichungen keinen Bedenken.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 1619/08



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 C 10609/02 vom 26.11.2002

Rechtsgebiete:GG, BGB, VwGO, ZPO, LVwVG
Schlagworte:Kampfhund, Kampfhundesteuer, Hundehalter, Hund, Hunderasse, gefährlicher Hund, gefährliche Hunde, Hundesteuer, Lenkungssteuer, Steuer, Steuergesetzgebungskompetenz, Sachgesetzgebungskompetenz, Steuertatbestand, Steuerbefreiung, Steuerermäßigung, erdrosselnde Wirkung, Gestaltungsspielraum Gefahrenabwehrverordnung, Bestimmtheit, Rechtsstaatsprinzip, Übergangsregelung, Einziehung, Versteigerung, Normenkontrollantrag, Rechtsverletzung, Rechtsschutzinteresse
Stichwort:Lenkungssteuer
Leitsatz:Das für die Zulässigkeit eines Normenkontrollantrages erforderliche Rechtsschutzinteresse kann teilweise fehlen, wenn die Rechtsnorm teilbar ist und der Normenkontrollantrag auch solche Teile erfasst, von denen der Antragsteller nicht betroffen wird (im Anschluss an BVerwGE 82, 225 <234> und 88, 268 <273>).

Die Erhebung einer erhöhten Hundesteuer für Hunde der Rasse "American Staffordshire Terrier" steht mit höherrangigem Recht in Einklang (im Anschluss an das Senatsurteil vom 19. September 2000 - 6 A 10789/00.OVG - AS 28, 373ff).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 C 10609/02


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