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JuraForum.deUrteileSchlagwörterLLenk- und Ruhezeiten 

Lenk- und Ruhezeiten

Entscheidungen der Gerichte

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 SsBs 83/09 vom 10.08.2009

Der Arbeitgeber eines Berufskraftfahrers ist nicht verpflichtet, in die von ihm auszustellende Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage eine dem Beschäftigungsverhältnis vorausgehende Arbeitslosigkeit seines jetzigen Arbeitnehmers aufzunehmen.

OLG-NUERNBERG – Beschluss, 1 Ws 94/09 vom 23.03.2009

Grundsätzlich hat der Verurteilte aufgrund des Veranlassungsprinzips die Kosten, die durch Führungsaufsichtsmaßnahmen entstehen, selbst zu tragen. Die Zurechnung der Kosten findet ihre Grenze jedoch im Übermaßverbot. Als Folge einer unabdingbaren Führungsweisung können in diesem Fall subsidiär die Kosten der Staatskasse auferlegt werden.

OLG-HAMM – Urteil, 9 U 20/08 vom 09.12.2008

Kommt es in Folge der Nichteinhaltung der zulässigen Lenk- und vorgeschriebenen Ruhezeiten gem. Art. 11, 8 AETR bzw. § 6 FPersV zu einem Unfallschaden, haftet der Geschäftsherr des Unfallfahrers aus § 831 BGB. Ob daneben aus § 823 Abs. 1 BGB wegen Organisationsverschuldens gehaftet wird, bleibt offen.

Zu den hohen Anforderungen an die Entlastung des Geschäftsherrn für gesetzlich vermutetes Auswahl- und Überwachungsverschulden.

BAG – Urteil, 9 AZR 737/07 vom 18.11.2008

Fahrer von Straßenbahnen im Linienverkehr mit einer Linienstrecke bis zu 50 Kilometern haben nicht die in Art. 6 und 7 VO Nr. 561/2006/EG vorgeschriebenen Lenkzeiten und Fahrtunterbrechungen einzuhalten; sie sind keine Fahrer iSv. § 1 Abs. 1 Nr. 2 FPersV.

OLG-CELLE – Beschluss, 322 SsBs 226/07 vom 04.03.2008

Die Verpflichtung eines Beförderungsunternehmers aus § 20 FPersV, seinen Fahrern eine Bescheinigung über arbeitsfreie und im Sinne der vorgeschriebenen Lenkzeiten berücksichtigungsfreie Tage auszustellen, bezieht sich nicht nur auf seine angestellten Fahrer, sondern auch auf solche Fahrer, die als formal selbständig Gewerbebetreibende dennoch in enger persönlicher Abhängigkeit zu dem Unternehmen stehen.

BFH – Beschluss, VI R 17/07 vom 10.01.2008

Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG i.d.F. des StÄndG 2007 insoweit mit dem GG vereinbar ist, als danach Aufwendungen des Arbeitnehmers für seine Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind und keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen, nach denen die vom Abzugsverbot betroffenen Aufwendungen ansonsten die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindern.

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, IV-2 Ss (OWi) 83/07 - (OWi) 64/07 III vom 21.12.2007

1. Die Meistbegünstigungsvorschrift des § 4 Abs. 3 OWiG ist durch § 8 Abs. 3 FPersG wirksam ausgeschlossen worden, so dass Ordnungswidrigkeiten nach § 8 FPersG, die bis zum 10. April 2007 unter Geltung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 begangen wurden, weiterhin geahndet werden können.

2. Gegenüber Fahrern, die trotz eindringlicher Belehrungen die Lenk- und Ruhezeiten nicht einhalten, muss der Unternehmer rechtzeitig angemessene arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnung und nötigenfalls Kündigung ergreifen, um seine Verpflichtung, für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten zu sorgen, zu erfüllen.

BAG – Urteil, 9 AZR 170/07 vom 16.10.2007

1. Die für das Führen von Lastkraftwagen nach § 2 FPersV erforderliche Fahrerkarte ist kein vom Arbeitgeber zu beschaffendes Betriebsmittel.

2. Beantragt ein als Kraftfahrer beschäftigter Arbeitnehmer auf Aufforderung seines Arbeitgebers bei der zuständigen Behörde nach § 4 FPersV die Ausstellung der Fahrerkarte, so besteht kein Anspruch, entsprechend § 670 BGB den Ersatz der Kosten verlangen zu können, die im Zusammenhang mit der Beschaffung der Fahrerkarte entstehen.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 255/07 vom 10.05.2007

Zum Anwendungsbereich der Ausnahmevorschrift des Art 4 Nr. 13 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85.

OLG-HAMBURG – Beschluss, 1-11/07 (RB) vom 24.04.2007

Noch nicht rechtskräftig abgeurteilte Verstöße gegen die Verordnung (EWG ) Nr. 3820/85 in Verbindung mit den Bußgeldvorschriften des Fahrpersonalgesetzes und der Fahrpersonalverordnung betreffend die Lenk- und Ruhezeiten können seit dem 11. April 2007 nicht mehr geahndet werden, da die Verordnung an diesem Tage außer Kraft getreten und durch die Verordnung (EG) 561/2006 ersetzt worden ist, das die Bußgeldandrohung enthaltende Fahrpersonalgesetz aber der geänderten Rechtslage nicht angepasst worden ist.

Nach § 4 Abs. 3 OWiG findet die nicht bußgeldbewehrte Neuregelung als "mildestes Gesetz" Anwendung.

BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 1 Ss (OWi) 348 B/06 vom 26.03.2007

Zur Aufzeichnungspflicht gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2, § 1 Abs. 6 FPersV und Vorlagepflicht nach § 23 Abs. 2 Nr. 10 FPersV, Art. 15 Abs. 7 VO (EWG) Nr. 3821/85 mit Blick auf den Güterverkehr der Deutschen Post AG.

BGH – Urteil, I ZR 166/04 vom 21.03.2007

Das Herbeiführen eines Verkehrsunfalls durch ein "Einnicken" des Fahrers am Steuer begründet nur dann den Vorwurf eines leichtfertigen und in dem Bewusstsein erfolgten Handelns, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, wenn sich der Fahrer bewusst über von ihm erkannte deutliche Anzeichen einer Übermüdung hinweggesetzt hat. Für den dem Anspruchsteller dafür obliegenden Nachweis sind die Regeln des Anscheinsbeweises jedenfalls insoweit nicht anwendbar, als es sich bei dem Geschehen um einen individuellen Vorgang handelt (im Anschluss an BGH VersR 1974, 593, 594, VersR 1977, 619, 620 und VersR 2003, 364, 365).

Der Umstand, dass ein im Güterverkehr eingesetzter noch nicht 21 Jahre alter Fahrer, der einen Unfall verursacht hat, nicht Inhaber eines Befähigungsnachweises über den erfolgreichen Abschluss einer von einem der Mitgliedstaaten anerkannten Ausbildung für Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über das Mindestniveau der Ausbildung als Fahrer von Transportfahrzeugen im Straßenverkehr gewesen ist, hat für die Frage der Haftung nur dann Bedeutung, wenn sich das Fehlen der bei einer entsprechenden Ausbildung vermittelten Kenntnisse im zur Beurteilung stehenden Unfallgeschehen zumindest als Gefahrenmoment niedergeschlagen hat (im Anschluss an BGH NJW 2007, 506 Tz 15 ff., 17 f.).

LAG-MUENCHEN – Urteil, 4 Sa 1163/06 vom 15.02.2007

Darlegungs- und Beweislast beim Anspruch auf Vergütung von Überstunden/Mehrarbeit - Einzelfallentscheidung.

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 3 Sa 1225/06 vom 30.01.2007

Dem Arbeitnehmer steht in Ermangelung anderweitiger Vereinbarung kein Aufwendungsersatzanspruch entsprd. § 670 BGB für den Erwerb einer sog. Fahrerkarte für den digitalen Fahrtenschreiber i.S.d. VO (EG) Nr. 561/2006 v. 15.03.2006 zu. Deren Beschaffung ist - vergleichbar der Erteilung einer Fahrerlaubnis - der Sphäre des Arbeitnehmers zuzuordnen.

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, IV - 2 Ss (OWi) 124/06 - (OWi) 67/06 III vom 12.12.2006

Zur Verantwortlichkeit eines "Fuhrparkleiters" für die Einhaltung von Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 9 W 127/06 vom 05.09.2006

Zur Erkennbarkeit einer Person als Voraussetzung des Bildnisschutzes i. S. d. § 22 KUG.

LAG-KOELN – Urteil, 14 Sa 635/06 vom 04.09.2006

1. Erhebliche Verkehrsverstöße eines Lkw-Fahrers rechtfertigen nach erfolgloser Abmahnung die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.

2. Ist ein Lkw-Fahrer bereits deshalb ermahnt und abgemahnt worden, weil er eine rot zeigende Ampel missachtet (Rotlichtverstoß) und Beladungsvorschriften für den Gefahrgut-Lkw nicht eingehalten hat, und begeht er anschließend eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, die zu einem einmonatigen Fahrverbot führt, und fährt mit verkehrsunsicherer Bereifung, weil er die vorgeschriebene tägliche Reifenkontrolle unterlassen hat, ist eine darauf beruhende Kündigung gerechtfertigt.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 9 U 191/05 vom 28.07.2006

Eine bekannte Komikerin und Showmoderatorin kann, auch wenn sie durch die Veröffentlichung von Fotos in ihrem Recht am eigenen Bild verletzt worden ist, nicht generell eine Verbreitung von Bildern aus ihrem privaten Alltag untersagen. Vielmehr muss das Unterlassungsgebot an die konkrete Verletzungshandlung anknüpfen.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 9 W 50/06 vom 27.07.2006

Orientierungssatz: Zum Streitwert eines Verfügungsantrags auf Unterlassung von SMS-Werbung auf ein Handy.

OLG-CELLE – Urteil, 11 U 263/05 vom 27.07.2006

1. Auch der Sozialversicherungsträger, auf den Ansprüche des Reisenden übergegangen sind, muss den Anspruch in der Ausschlussfrist des § 651 g Abs. 1 Satz 1 BGB anmelden (Bestätigung von BGHZ 159, 350 ff).

2. Die Anmeldung des Sozialversicherungsträgers ist auch dann nicht entbehrlich, wenn der Reisende selbst rechtzeitig seine eigenen reisevertraglichen Ansprüche auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld rechtzeitig beim Reiseveranstalter angemeldet hat (Fortführung von BGHZ 159, 350).

3. Ein Reiseveranstalter haftet nicht deliktisch, wenn er anlässlich einer mehrtägigen Busreise am letzten Tag der Reise, nachdem der Busfahrer mit den Reisenden die Nacht im Hotel verbracht hatte, diesen nicht dahin überprüft, ob er übermüdet ist, und der Bus später nach einer Fahrt von 4 1/2 Stunden einschließlich einer 40 minütigen Pause auf Grund einer - im Streitfall behaupteten - Übermüdung des Busfahrers verunfallt.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 9 U 117/06 vom 21.07.2006

Ist eine Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlusswege zurückzuweisen, so wird ein Hilfsantrag, der erst in zweiter Instanz gestellt worden ist, wirkungslos.

LAG-KOELN – Urteil, 14 (5) Sa 1343/05 vom 29.05.2006

1. Ein Frachtführer, der mit eigenem Fahrzeug ständig für einen Auftraggeber Aufträge durchführt, ist kein Arbeitnehmer, wenn ihm vertraglich das Recht eingeräumt ist, die Fahrten durch Dritte durchführen zu lassen und Transportaufträge von Dritten anzunehmen.

2. Hat der Frachtführer nur diesen Auftraggeber und ist durch dessen Aufträge über Jahre ganztägig beschäftigt gewesen und bilden die daraus erzielten Einkünfte die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Frachtführers, so hat er den Status einer arbeitnehmerähnlichen Person.

3. Bei einer Kündigung von arbeitnehmerähnlichen Personen durch den Auftraggeber gelten nach langjähriger Beschäftigung die verlängerten Kündigungsfristen der §§ 622 Abs. 2 BGB, 29 Abs. 4 HAG.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 9 U 36/06 vom 05.04.2006

Zu Behauptungen ohne nennenswerte Bedeutung kann keine Gegendarstellung verlangt werden.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 9 W 133/05 vom 23.03.2006

Die Gebühr des § 145 Abs. 1 Satz 1 KostO entsteht bereits, wenn der Notar den Entwurf der Urkunde vollständig auf Tonbandkassette diktiert hat.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 9 U 40/06 vom 21.03.2006

Zur Frage der Abänderbarkeit einer Gegendarstellung im Verfügungsverfahren.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 9 W 27/06 vom 21.03.2006

Keine (nahezu) inhaltsgleiche Doppelgegendarstellung auf der Titelseite und im Innenteil einer Zeitschrift.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 Ss-OWi 223/05 vom 01.12.2005

Die Ausnahmeregelung aus § 6 Abs. 2 Nr. 2 FPersG i.V.m. Art. 4 Nr. 6 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 greift zugunsten der Deutschen Post AG nicht ein.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 9 U 116/05 vom 11.11.2005

Eine Amtshaftungsklage wegen Verzögerungen eines gerichtlichen Verfahrens kann nicht darauf gestützt werden, dass der Haushaltsgesetzgeber die Justiz unzureichend ausgestattet habe.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 9 U 134/04 vom 11.10.2005

Ausrutschen eines Fußgängers auf nassem Laub.

OLG-STUTTGART – Beschluss, 4 VAs 12/05 vom 18.08.2005

Mitteilungen der Justizbehörden an das Kraffahrt-Bundesamt zwecks Eintragung in das Verkehrszentralregister unterliegen der gerichtlichen Überprüfung im Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG, es sei denn, es liegen die Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 Satz 2 EGGVG vor.

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