( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterLLeitungswasserschaden bei leer stehendem Gebäude 

Leitungswasserschaden bei leer stehendem Gebäude

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Urteil, 8 U 1/07 vom 07.06.2007

Rechtsgebiete:VGB 88, VVG
Schlagworte:Leitungswasserschaden bei leer stehendem Gebäude
Stichwort:Leitungswasserschaden bei leer stehendem Gebäude
Leitsatz:1. Tritt der Erwerber nach § 69 VVG in ein bestehendes Versicherungsverhältnis ein, so gilt der alte Vertrag mit den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen unverändert fort. Diese müssen dem Erwerber nicht erneut vom Versicherer zur Verfügung gestellt werden.

2. Entleert der Versicherungsnehmer in einem leer stehenden Gebäude die wasserführenden Leitungen nicht und kommt es zu einem Rohrbruch mit Leitungswasserschaden, so kann sich eine Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verstoßes gegen die Obliegenheit des § 11 Nr. 1 c) VGB 88 ergeben.

3. Diese für ungenutzte Gebäude geltende Regelung des § 11 Nr. 1 c) VGB 88 geht als Spezialregelung dem § 11 Nr. 1 d) hinsichtlich der Obliegenheit zur Entleerung der Rohre oder zur ausreichenden Beheizung und Kontrolle in der kalten Jahreszeit vor.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 8 U 1/07




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/leitungswasserschaden-bei-leer-stehendem-gebaeude

"Leitungswasserschaden bei leer stehendem Gebäude - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN