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Leiter eines Schwimmzentrums

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BAG – Urteil, 10 AZR 518/97 vom 25.11.1998

Rechtsgebiete:BAT, Änderungstarifvertrag, Sonderregelungen f. Angestellte als Lehrkräfte, Arbeitgeber-Richtlinien v. 22. Juni 1995
Schlagworte:Eingruppierung - Leiter eines Schwimmzentrums
Stichwort:Leiter eines Schwimmzentrums
Leitsatz:Leitsatz:

Eine Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag mit einer im Freistaat Sachsen beschäftigten Lehrkraft, nach der für die Eingruppierung die jeweilige Fassung der Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) gilt, ist in der Regel dahingehend auszulegen, daß seit dem 1. Juli 1995 auch die Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer vom 22. Juni 1995 (Arbeitgeber-Richtlinien) in ihrer jeweiligen Fassung gelten sollen.

Aktenzeichen: 10 AZR 518/97
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 25. November 1998
- 10 AZR 518/97 -

I. Arbeitsgericht
Zwickau
- 8 Ca 2993/96 -
Urteil vom 28. November 1996

II. Sächsisches
Landesarbeitsgericht
- 4 Sa 47/97 -
Urteil vom 18. Juni 1997
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 518/97




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