Die schriftliche Erklärung eines Oberbürgermeisters, er halte an seiner Zusage fest, den Abriss eines Wochenendhauses zu verhindern, kann eine Zusicherung im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 ThürVwVfG darstellen, die dem Erlass einer Beseitigungsanordnung durch die Stadt als untere Bauaufsichtsbehörde entgegensteht.
Wer längere Zeit Vorstandsmitglied eines Vereins ist und (auch) für die Zwecke einer Gruppierung i.S.d. § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG tätig ist (hier: die PKK/ihre Nachfolgeorganisationen), unterstützt und fördert diese, sodass eine Einbürgerung ausscheidet.