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leitender Angestellter Chefarzt Einstellungs- und Entlassungsbefugnis

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LAG-HAMM – Beschluss, 10 (13) TaBV 165/05 vom 07.07.2006

Rechtsgebiete:ZPO, BetrVG
Schlagworte:leitender Angestellter Chefarzt Einstellungs- und Entlassungsbefugnis
Stichwort:leitender Angestellter Chefarzt Einstellungs- und Entlassungsbefugnis
Leitsatz:Ein Chefarzt eines Krankenhauses, der zur selbständigen Einstellung und Entlassung für den ärztlichen Bereich seiner Abteilung berechtigt ist, kann leitender Angestellter im Sinne des § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BetrVG sein, sofern seine Personalbefugnis von hinreichender unternehmerischer Relevanz ist (im Anschluss an BAG, Beschluss vom 16.04.2002 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 69).
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 (13) TaBV 165/05




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