JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > L > Leistungsverzeichnis
| Rechtsgebiete: | VOB/A |
| Schlagworte: | Vergabe, Ausschluss, Leistungsverzeichnis, Herstellerangaben, Typenangaben |
| Stichwort: | Leistungsverzeichnis |
| Leitsatz: | 1. Verlangt die Vergabestelle im Leistungsverzeichnis Hersteller- und Typenangaben zu den angebotenen Produkten, so stehen unklare und unbrauchbare Angaben fehlenden Angaben gleich, wenn die Vergabestelle das angebotene Produkt nicht identifizieren kann. 2. Ein Bieter muss, wenn er meint, er brauche den jeweiligen Typ nicht anzugeben, weil es vom Hersteller keine Typenbezeichnung gibt oder er eine Sonderfertigung anbieten will, die Vergabestelle darauf hinweisen oder die entsprechende Position des Leistungsverzeichnisses unverzüglich rügen. 3. Es ist nicht Aufgabe der Vergabestelle, den angebotenen Produkttyp durch Suchen in Prospekten oder Nachfrage beim Hersteller aufzuklären. Ein Anspruch des Bieters auf Aufklärung des Angebotes gemäß § 24 VOB/A besteht grundsätzlich nicht. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 11 Verg 2/09 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Bauvertrag, Werklohn, Schadenersatz, Schadensersatz, Dämmung, Terrasse, Wärmeleitfähigkeit, Wärmebedarfsausweis, Leistungsverzeichnis |
| Stichwort: | Leistungsverzeichnis |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 5 U 193/04 | |
| Rechtsgebiete: | VOB/A, VOB/B |
| Schlagworte: | Leistungsverzeichnis, Auslegung, Bedarfsposition |
| Stichwort: | Leistungsverzeichnis |
| Leitsatz: | 1. Auslegung eines Leistungsverzeichnisses. 2. Zulässigkeit von Bedarfspositionen, § 9 Nr. 1 S. 2 VOB/A. 3. Vergütungsanspruch nach § 2 Nr. 8 VOB/B für ohne vorherige Anordnung des Auftraggebers ausgeführte Bedarfspositionen. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 8 U 254/06 | |
| Rechtsgebiete: | KAG, GemHVO, BGB, VOB/A |
| Schlagworte: | Kosten, Kostenerstattung, Aufwendungen, Erstattung von Aufwendungen, Aufwendungsersatz, Hausanschlusskosten, Anschlusskosten, Erstattungsanspruch, Wasseranschluss, Grundstücksanschlussleitung, Hauptwasserleitung, Erneuerung, Wasserversorgung, Wasserleitung, Ausschreibung, Bieter, Bewerber, Angebot, Auftrag, öffentlicher Auftrag, Zuschlag, Mischkalkulation, Aufpreisen, Abpreisen, Leistungsverzeichnis, Verdingungsunterlagen, Wertung, Vergabeentscheidung, Bauauftrag, Auftragsvergabe, Erforderlichkeit, Preis, Einheitspreis, Gesamtpreis, Kostenträger, Mehrkosten, unangemessene Höhe |
| Stichwort: | Leistungsverzeichnis |
| Leitsatz: | Für die Erneuerung von Grundstücksanschlüssen kann eine (Verbands-)Gemeinde auf der Grundlage des § 13 Abs. 1 Satz 1 KAG nur die Aufwendungen erstattet verlangen, die sie für erforderlich halten darf. Diese Begrenzung der Erstattungspflicht ist nicht gleichbedeutend mit dem beitragsrechtlichen Grundsatz, dass nur der erforderliche Aufwand beitragsfähig ist. Werden Maßnahmen zur Erneuerung einer öffentlichen Einrichtung ausgeschrieben, deren Kosten zum Teil von konkret begünstigten Grundstückseigentümern in voller Höhe erstattet verlangt und zum anderen Teil als einmalige Beiträge oder als laufende Entgelte auf eine Solidargemeinschaft umgelegt werden (sollen), ist ein Hinweis darauf in die Verdingungsunterlagen aufzunehmen. Bei der Entscheidung, welches der in die Wertung einzubeziehenden Angebote als das wirtschaftlichste erscheint, ist auf diese unterschiedlichen Kosteninteressen Rücksicht zu nehmen, ggf. müssen sie gegeneinander abgewogen werden. Angesichts des geringeren Spielraums der (Verbands-)Gemeinde bei Kosten, die in voller Höhe von den Grundstückseigentümern erstattet verlangt werden, wird im Zweifel der Zuschlag auf das Angebot zu erteilen sein, das hinsichtlich der Grundstücksanschlüsse das günstigere ist. In einem solchen Vergabeverfahren sind Angebote von der Wertung auszuschließen, die den tatsächlichen Preis einer Einzelleistung nicht an ihrer Position des Leistungsverzeichnisses offenlegen, sondern in der Preisangabe einer anderen Position "verstecken" und damit auf einer unzulässigen Mischkalkulation beruhen (im Anschluss an BGHZ 159, 186 = NJW-RR 2004, 1626). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10145/06.OVG | |
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