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Leistungsvermögen

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 4 Sa 204/07 vom 06.09.2007

Rechtsgebiete:BGB, SGB IX
Schlagworte:Annahmeverzug, Leistungsvermögen, Darlegungslast, betriebliches Eingliederungsmanagement
Stichwort:Leistungsvermögen
Leitsatz:1. Bringt der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zum Ausdruck, er stimme der Wiederaufnahme der Tätigkeit erst nach Vorlage eines die Arbeitsfähigkeit bejahenden Attestes zu, so bedarf es für den Annahmeverzug keines tatsächlichen oder wörtlichen Angebots.

2. Für das Leistungsvermögen ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweisbelastet. Er kann sich auf Indizien beziehen, die der Arbeitnehmer ggf. entkräften muss.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 4 Sa 204/07



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 B 10951/06.OVG vom 20.09.2006

Rechtsgebiete:LV, LBG, Richtlinie 2000/78/EG
Schlagworte:Beamtenrecht, Bürgermeister, Oberbürgermeister, Bürgermeisterwahl, Kommunalbeamter auf Zeit, Wahlbeamter, Urwahl, Wahlrecht, aktives Wahlrecht, passives Wahlrecht, Ruhestand, Eintritt in den Ruhestand, Ruhestandsbeginn, Alter, Altersgrenze, Wahlrechtsgrundsätze, Allgemeinheit der Wahl, Gleichheit der Wahl, formale Wahlgleichheit, Leistungsvermögen, Leistungskraft, Leistungsfähigkeit, effektive Amtsführung, Gestaltungsfreiheit, Einschätzungsprärogative, Diskriminierung
Stichwort:Leistungsvermögen
Leitsatz:Die vom Gesetzgeber auf die Vollendung des 68. Lebensjahres festgesetzte Altersgrenze für gewählte Kommunalbeamte auf Zeit (§ 183 Abs. 2 Satz 2 LBG) begegnet nach derzeitigem Erkenntnisstand keinen verfassungs- oder europarechtlichen Bedenken. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung zugunsten eines aufgrund Erreichens der Altersgrenze vor Ablauf der Wahlperiode aus dem Amt scheidenden Amtsinhabers (hier: Oberbürgermeister) scheidet daher aus.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 B 10951/06.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11602/04.OVG vom 17.12.2004

Rechtsgebiete:BAT, SGB IX
Schlagworte:Angestellter, Angestelltenverhältnis, Antrag, Arbeitsmarkt, Arbeitsplatz, Arbeitsrecht, Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag, Arbeitsvertragsparteien, Beendigung, Behinderung, Berufsunfähigkeit, Beschäftigung, Beschäftigungsmöglichkeit, Bundesangestelltentarifvertrag, Ermessen, Erwerbsminderung, teilweise Erwerbsminderung, volle Erwerbsminderung, Erwerbsminderungsrente, Erwerbsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeitsrente, Kündigung, Leistungsvermögen, Rente, Rentenantrag, Ruhen, Schwerbehindertenrecht, Schwerbehinderter, schwerbehinderter Mensch, Schwerbehinderung, Tarifnorm, Tarifvertrag, Tarifvertragsparteien, Teilzeitarbeitsplatz, Weiterbeschäftigung, Weiterbeschäftigungsantrag, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit, Zustimmung
Stichwort:Leistungsvermögen
Leitsatz:1. Die Zustimmung des Integrationsamtes nach § 92 SGB IX zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen wegen Erwerbsminderung ist eine Ermessensentscheidung.

2. Wird eine unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt, so ruht das Arbeitsverhältnis nach § 59 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 4 und 5 BAT.

3. In diesem Fall kann eine Zustimmung des Integrationsamtes nach § 92 SGB IX nicht erteilt werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11602/04.OVG


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