Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterLLeistungsvereinbarung 

Leistungsvereinbarung

Entscheidungen der Gerichte

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 LC 93/07 vom 20.08.2008

1. Ein Einrichtungsträger hat gegen den Träger der Sozialhilfe keinen Anspruch auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung nach § 93 Abs. 2 BSHG F. 1999, sondern lediglich Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Annahme eines gesetzeskonformen Angebots.

2. Das Abschlussermessen kann der Sozialhilfeträger nur ausüben, wenn das ihm unterbreitete Leistungsangebot den gesetzlichen Vorgaben für den Inhalt einer Leistungsvereinbarung entspricht. Ist das nicht der Fall, darf er das Leistungsangebot nicht annehmen.

3. Der Wunsch des Sozialhilfeträgers nach der Vereinbarung eines Kündigungsgrundes der mangelnden Auslastung ist vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgabe, dass die Vereinbarungen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen müssen, sachlich begründet.

4. Bei einer Klage, die auf die Annahme eines Angebots zum Abschluss einer Leistungsvereinbarung für die Zukunft gerichtet ist, ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung abzustellen.

5. Eine Vergütungsvereinbarung nach § 93 a Abs. 2 BSHG F. 1999/§ 76 Abs. 2 SGB XII setzt ebenso wie eine Festsetzung der Vergütung durch die Schiedsstelle nach § 93 b Abs. 1 Satz 2 BSHG F. 1999/§ 77 Abs. 1 Satz 3 SGB XII eine Vereinbarung über die Leistungen nach § 93 a Abs. 1 BSHG F. 1999/§ 76 Abs. 1 SGB XII voraus und baut auf dieser auf.

6. Die Schiedsstelle ist nicht befugt, unabhängig von einer wirksamen Leistungsvereinbarung die Leistungsmerkmale als "Vorfrage" der ihr nach § 93 b Abs. 1 Satz 2 BSHG F. 1999 nur noch obliegenden Entscheidung über die Vergütung zu bestimmen.

7. Aus der Verpflichtung des Sozialhilfeträgers, nur wirtschaftliche und sparsame Pflegesätze zu vereinbaren, ergibt sich die Notwendigkeit eines externen Vergleichs, d. h. des Vergleichs mit Entgelten, die andere Einrichtungen für vergleichbare Leistungen erheben. Ist eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende prospektive Berechnung der Vergütung nicht erfolgt, kann die Vergütung in den Folgejahren nicht anhand von Kostensteigerungssätzen festgesetzt werden.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 LA 22/06 vom 22.07.2008

1. Werden in einer Einrichtung für unterschiedliche Personengruppen unterschiedliche Leistungen erbracht, ist bereits in der Leistungsvereinbarung nach §§ 93 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 93 a Abs. 1 BSHG Fassung 1999 (§§ 75 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 76 Abs. 1 SGB XII) und nicht erst in der Vergütungsvereinbarung nach §§ 93 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 93 a Abs. 2 BSHG Fassung 1999 (§§ 75 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 76 Abs. 2 SGB XII) eine entsprechende Konkretisierung und Differenzierung vorzunehmen.

2. Auf der Ebene der Vergütungsvereinbarung bzw. der Festsetzung der Vergütung durch die Schiedsstelle findet nur noch die Kalkulation der einzelnen Vergütungsbestandteile statt.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 LA 115/06 vom 04.07.2008

1. Die Vergütungsvereinbarung nach § 93 a Abs. 2 BSHG Fassung 1999 (§ 76 Abs. 2 SGB XII) bzw. eine diese Vereinbarung gestaltende Schiedsstellenentscheidung setzt den vorherigen Abschluss einer Leistungsvereinbarung nach § 93 a Abs. 1 BSHG Fassung 1999 (§ 76 Abs. 1 SGB XII) voraus und baut auf dieser auf.

2. Die Schiedsstelle ist nicht befugt, die für die Vergütung maßgeblichen Leistungsmerkmale unabhängig von der Leistungsvereinbarung als "Vorfrage" der ihr nach § 93 b Abs. 1 Satz 2 BSHG Fassung 1999 (§ 77 Abs. 1 Satz 3 SGB XII) nur noch obliegenden Entscheidung über die Vergütung zu bestimmen.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 ME 36/06 vom 30.10.2006

1. Soweit in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung iSd § 72 SGB XI vom Vereinbarungsrahmen des SGB XI nicht umfasste, weiter gehende Leistungen nach § 68 BSHG bzw. § 61 SGB XII erbracht werden, kommen dafür Vereinbarungen nach § 92 Abs. 2 BSHG bzw. § 75 Abs. 3 SGB XII in Betracht.

2. Eine Differenzierung im Leistungsangebot kann in Bezug auf die betriebsnotwendigen Anlagen und die erforderliche Ausstattung notwendig sein, wenn von der Einrichtung neben Leistungen nach dem BSHG bzw. SGB XII auch Leistungen nach dem SGB XI und SGB V erbracht werden.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 LA 62/06 vom 11.07.2006

Pflegesatz für Einrichtung zur Betreuung geistig und seelisch Behinderter.

THUERINGER-OVG – Beschluss, 3 EO 819/02 vom 10.12.2003

Die in § 93 Abs. 7 Satz 4 BSGH genannte Voraussetzung, dass "entsprechende Vereinbarungen nach Abschnitt 7 getroffen worden sind", erfordert nicht stets den Abschluss gesonderter Vereinbarungen i. S. d. § 92 Abs. 2 BSHG.

Bei zugelassenen Pflegeeinrichtungen i. S. d. § 72 SGB XI wird regelmäßig vielmehr davon auszugehen sein, dass die gesetzlichen Vorgaben des Achten Kapitels SGB XI die sonst erforderliche Leistungsvereinbarung und eine nach Maßgabe des Achten Kapitels SGB XI getroffene Regelung über die Pflegesätze die sonst erforderliche Vergütungsvereinbarung ersetzen.

Bei einem Streit über die Höhe der gemäß § 93 Abs. 7 Satz 4 BSGH vom Sozialhilfeträger zu übernehmenden Investitionskosten ist daher grundsätzlich die Schiedsstelle nach Maßgabe des § 93b Abs. 1 Satz 2 i. V.m. § 93a Abs. 2 Satz 1 BSHG zur Entscheidung berufen.

Weitere Begriffe

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Leistungsvereinbarung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum