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Leistungsstufe

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 4 S 1661/01 vom 19.05.2003

Rechtsgebiete:VwGO, BBesG, LVG, LStuVO, LStuVO-ZustVO
Schlagworte:Normenkontrollantrag, Verwaltungsvorschriften, Antragsfrist, Antragsbefugnis, Leistungsstufe, Leistungsfeststellung, Zuständigkeit, Dienstvorgesetzter, Schulleiter, Abordnung
Stichwort:Leistungsstufe
Leitsatz:1. In der äußeren Form von Verwaltungsvorschriften erlassene Vorschriften unterliegen in der Regel nicht der Normenkontrolle nach § 47 VwGO.

2. Es ist sachgerecht, nach § 1 Abs. 1 a LStuVO-ZustVO bei Lehrern an Schulen und Schulkindergärten neben der Zuständigkeit für die Festsetzung der Leistungsstufen der ihnen unterstellten Lehrer und für die Feststellung der Aufstiegshemmung auch die Zuständigkeit für die aktuelle Leistungsfeststellung abweichend von § 6 Abs. 1 Satz 1 LStuVO den Schulleitern zu übertragen. Dies gilt auch für die Regelung in § 1 Abs. 2 LStuVO-ZustVO, wonach bei Abordnungen solcher Lehrer zu einer anderen Dienststelle der Schulleiter der Stammschule zuständig ist.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 S 1661/01



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 4 S 2074/01 vom 19.05.2003

Rechtsgebiete:VwGO, BBesG, LVG, LStuVO, LStuVO-ZustVO, UrlVO
Schlagworte:Normenkontrollantrag, Verwaltungsvorschriften, Antragsfrist, Antragsbefugnis, Leistungsstufe, Leistungsfeststellung, Zuständigkeit, Dienstvorgesetzter, Schulleiter, Urlaub aus sonstigen Gründen
Stichwort:Leistungsstufe
Leitsatz:1. In der äußeren Form von Verwaltungsvorschriften erlassene Vorschriften unterliegen in der Regel nicht der Normenkontrolle nach § 47 VwGO.

2. Um eine Leistungsstufe als Grundgehalt nach § 2 Abs. 1 Satz 1 LStuVO erhalten zu können, muss der Beamte die dauerhaft herausragenden Gesamtleistungen als dienstliche Leistungen im Rahmen der Wahrnehmung des ihm verliehenen statusrechtlichen und funktionellen Amtes erbringen.

3. Ist ein Lehrer für eine Tätigkeit an einer privaten Einrichtung längerfristig beurlaubt, gehört er während der Dauer seiner Beurlaubung nicht zu den "Lehrern an Schulen" im Sinne von § 1 Abs. 1 a LStuVO-ZustVO.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 S 2074/01


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