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BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 16.97 vom 27.11.1997

Rechtsgebiete:WaffG
Schlagworte:Waffenrechtliches Bedürfnis, Sportschütze, Kurzwaffen, Leistungsschütze.
Stichwort:Leistungsschütze.
Leitsatz:Urteil des 1. Senats vom 27. November 1997 - BVerwG 1 C 16.97

Leitsatz:

Ein Sportschütze, der bereits zwei Kurzwaffen für den Schießsport besitzt, kann ein waffenrechtliches Bedürfnis für den Erwerb und Besitz weiterer Kurzwaffen haben, wenn aufgrund seiner schießsportlichen Erfolge eine ernsthaft angestrebte Leistungssteigerung erwartet werden kann und dafür die weiteren Waffen erforderlich sind. Der Sportschütze braucht kein Leistungsschütze zu sein. Auch die Entwicklung zum Leistungsschützen hin kann ein waffenrechtliches Bedürfnis für weitere Kurzwaffen begründen.

I. VG Karlsruhe vom 15.11.1995 - Az.: VG 7 K 1846/95
II. VGH Mannheim vom 02.04.1996 - Az.: VGH 1 S 584/96
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 16.97




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