( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterLLeistungsgewährung 

Leistungsgewährung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 18.02 vom 10.04.2003

Rechtsgebiete:BVG, OEG, SGB X, SGB VIII
Schlagworte:Ausschluss des Anspruchs auf Kostenerstattung, Fristlauf, Fristlauf zur Geltendmachung des Anspruchs auf Kostenerstattung, Geltendmachung des Kostenerstattungsanspruchs bei zuständigem Leistungsträger, Kostenerstattungsanspruch unter Sozialleistungsträgern, Zeitpunkt der Entstehung, Leistungsgewährung, zeitabschnittsweise.
Stichwort:Leistungsgewährung
Leitsatz:1. § 111 Satz 2 SGB X in seiner vom 1. Januar 2001 an geltenden Fassung ist nur dann auf nicht abgeschlossene Erstattungsverfahren aus der Zeit vor dem 1. Januar 2001 anzuwenden, wenn bei In-Kraft-Treten der Neuregelung die Ausschlussfrist nicht bereits unter Geltung des § 111 SGB X a.F. abgelaufen war.

2. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Erstattungsanspruch zur Vermeidung seines Ausschlusses geltend zu machen ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 18.02



BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 19.02 vom 10.04.2003

Rechtsgebiete:BVG, OEG, SGB X, SGB VIII
Schlagworte:Ausschluss des Anspruchs auf Kostenerstattung, Fristlauf, Fristlauf zur Geltendmachung des Anspruchs auf Kostenerstattung, Geltendmachung des Kostenerstattungsanspruchs bei zuständigem Leistungsträger, Kostenerstattungsanspruch unter Sozialleistungsträgern, Zeitpunkt der Entstehung, Leistungsgewährung, zeitabschnittsweise
Stichwort:Leistungsgewährung
Leitsatz:1. § 111 Satz 2 SGB X in seiner vom 1. Januar 2001 an geltenden Fassung ist nur dann auf nicht abgeschlossene Erstattungsverfahren aus der Zeit vor dem 1. Januar 2001 anzuwenden, wenn bei In-Kraft-Treten der Neuregelung die Ausschlussfrist nicht bereits unter Geltung des § 111 SGB X a.F. abgelaufen war.

2. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Erstattungsanspruch zur Vermeidung seines Ausschlusses geltend zu machen ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 19.02

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 9.02 vom 06.02.2003

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:"Bagatellgrenze" bei der Kostenerstattung, Ausnahme bei vorläufiger Leistungsgewährung, Anstaltsort, Schutz des -s, Aufenthalt, gewöhnlicher, vorläufige Eintrittspflicht bei nicht vorhandenem oder nicht feststellbarem -, Einrichtung, vorläufige Leistungspflicht bei Hilfe in -, Eintrittspflicht, vorläufige - bei Hilfe in Einrichtung, Kostenerstattung bei vorläufiger Leistung, Hilfe in Einrichtung, Leistungsgewährung, vorläufige - bei Hilfe in Einrichtung, Sozialhilfe, Kostenerstattung zwischen Trägern der -, Bagatellgrenze, vorläufige Eintrittspflicht bei Hilfe in Einrichtung
Stichwort:Leistungsgewährung
Leitsatz:1. Der Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich sich ein Hilfesuchender tatsächlich aufhält, leistet bei der Hilfe in einer Einrichtung auch dann im Sinne des § 97 Abs. 2 Satz 3 BSHG vorläufig, wenn ein gewöhnlicher Aufenthalt des Hilfeempfängers im Inland im Zeitpunkt der Aufnahme oder in den zwei Monaten vor der Aufnahme nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist und feststeht, dass kein anderer örtlicher Träger für die Leistungsgewährung örtlich zuständig ist.

2. Der in diesen Fällen dem vorläufig leistenden örtlichen Träger nach § 103 Abs. 1 Satz 2 BSHG zur Kostenerstattung verpflichtete überörtliche Träger der Sozialhilfe kann dem Kostenerstattungsbegehren nicht entgegenhalten, dass die aufgewendeten Kosten die Bagatellgrenze des § 111 Abs. 2 BSHG nicht erreichen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 9.02


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/leistungsgewaehrung

"Leistungsgewährung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN