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Leistungsfähigkeit

Entscheidungen der Gerichte

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 O 26/09 vom 14.04.2009

1. § 2 Abs. 2 PKH-VV ist sinngemäß auch auf Beteiligte anzuwenden, die Leistungen nach dem SGB II beziehen (wie ThürLAG, Beschl. v. 11.01.2008 - 3 Ta 74/07 -, Juris; a. A.: OVG LSA, 3. Senat, Beschl. v. 27.06.2007 - 3 O 172/07 -, Juris).

2. Einer Partei, die vor Ablauf einer Rechtsbehelfsfrist Prozesskostenhilfe beantragt hat, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe wegen nicht hinreichend nachgewiesener Bedürftigkeit rechnen musste. Das ist der Fall, wenn dem Antrag innerhalb der Frist eine vollständig ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst den erforderlichen Anlagen nach § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO beigefügt war.

3. Für eine hinreichende Erfolgsaussichten im Sinne von § 114 ZPO genügt bereits eine sich bei summarischer Überprüfung ergebende Offenheit des Erfolgs, zumindest soweit diese über eine bloß entfernte Erfolgschance hinausreicht.

4. Zur Heranziehung eines (nicht leistungsfähigen) Miteigentümers zu den Kosten einer Ersatzvornahme.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 548/08 vom 08.01.2009

Eine Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung gemäß § 170 Abs. 1 StGB nach Bezug von Sonderzahlungen - hier: Schmerzensgeld - erfordert Feststellungen dazu, ob und in welchem Umfang der Unterhaltsverpflichtete seinen eigenen Unterhalt aus dem durch die Sonderzahlung gebildeten Vermögensstamm bestreiten muss und in welchem Umfang ein verbliebener Vermögensstamm zur Befriedigung des Mindestbedarfs des Kindes herangezogen werden kann unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Lebensdauer des Unterhaltsverpflichteten sowie seiner zu erwartenden künftigen Erwerbsmöglichkeiten.

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 50.07 vom 26.06.2008

1. § 19 Abs. 4 Satz 2 letzte Alternative DepV überschreitet die Grenzen der Ermächtigungsgrundlage des § 36c Abs. 4 KrW-/AbfG und ist damit unwirksam, soweit handelsrechtlich zu bildende betriebliche Rückstellungen als gleichwertige Sicherheit zugelassen werden.

2. Auf Grund europarechtskonformer Auslegung schreibt § 32 Abs. 3 KrW-/AbfG zwingend die Anordnung einer Sicherheitsleistung oder eines gleichwertigen Sicherungsmittels vor.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 M 332/07 vom 30.04.2008

Selbst wenn das Innehaben der Hauptwohnung in der Gemeinschaftsunterkunft in einer Kaserne der Bundeswehr nicht auf der freien Willensentscheidung des Steuerpflichtigen beruht, steht dies seiner Zweitwohnungssteuerpflicht für die von ihm bewohnte Nebenwohnung nicht entgegen. Denn das die Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer tragende Merkmal der Verwendung finanzieller Mittel in einer Weise, die typischerweise wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt, ist allein mit dem Innehaben einer Nebenwohnung erfüllt.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LB 266/07 vom 24.04.2008

1. Nach der Streichung des § 5 Abs. 1 Satz 4 NRettDG durch das Änderungsgesetz vom 12. Juli 2007 (Ndw. GVBl. S. 316) ist im Auswahlverfahren weiterhin die Berücksichtigung der Auswahlkriterien der gestrichenen Vorschrift zulässig.

2. Zur Einhaltung des Transparenzgebotes muss der Rettungsdienstträger im Auswahlverfahren nach § 5 NRettDG klar und verständlich die von den Bewerbern zu erfüllenden Bedingungen formulieren. Für den einzelnen Bewerber muss erkennbar sein, worauf es dem Rettungsdienstträger ankommt, damit er sein Angebot entsprechend diesen Vorgaben optimal gestalten kann.

3. Der Rettungsdienstträger ist nicht verpflichtet, den Antrag für den Betrieb einer Luftrettungswache in einem offenen Vergabeverfahren auszuschreiben.

4. Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Rettungsdienstträger im Rahmen seiner Ermessensbetätigung die in § 5 Abs. 1 Satz 4 NRettDG a. F. genannten Auswahlkriterien der Vielfalt der Anbieter, der gewachsenen Strukturen, der Leistungsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit jeweils gesondert betrachtet und die ermittelten Tatsachen für jedes Auswahlkriterium durch Vergabe eines Ranges gewichtet.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11354/07.OVG vom 22.04.2008

Zur Zweitwohnungssteuerpflicht von Studierenden, die ungeachtet ihrer Unterbringung am Studienort mit Hauptwohnsitz in der Wohnung ihrer Eltern gemeldet sind und die aufgrund einer Zweitwohnungssteuersatzung veranlagt werden, deren Steuertatbestand vollständig in Anlehnung an die Begriffe des Melderechtes ausgestaltet worden ist.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 702/07 vom 31.10.2007

Zur Festsetzung der Geldbuße bei einem fahrlässigen Verstoß gegen das Gaststättengesetz.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 2 C 29.07 vom 27.09.2007

Es ist mit dem als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gewährleisteten Lebenszeitprinzip nicht vereinbar, einem bereits auf Lebenszeit ernannten Beamten ein Führungsamt für die Dauer von zehn Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit zu übertragen.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 2 C 26.06 vom 27.09.2007

Es ist mit dem als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gewährleisteten Lebenszeitprinzip nicht vereinbar, einem bereits auf Lebenszeit ernannten Beamten ein Führungsamt für die Dauer von zehn Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit zu übertragen.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 2 C 21.06 vom 27.09.2007

Es ist mit dem als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gewährleisteten Lebenszeitprinzip nicht vereinbar, einem bereits auf Lebenszeit ernannten Beamten ein Führungsamt für die Dauer von zehn Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit zu übertragen.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 WF 131/07 vom 19.07.2007

Die Zurechnung eines fiktiven, das heißt in Wahrheit nicht erzielten Einkommens, erfolgt nur solange, wie sich der Unterhaltsschuldner nicht hinreichend um einen neuen Arbeitsplatz bemüht.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 LA 94/07 vom 12.02.2007

1. Bleiben erwartete Unterhaltszahlungen des barunterhaltungspflichtigen Elternteils nicht planwidrig aus, kommt eine Gewährung von Unterhaltsvorschuss nicht in Betracht.

2. Ein planwidriger Ausfall von Unterhaltsleistungen liegt nicht vor, wenn der das Kind betreuende Elternteil den anderen Elternteil von seiner Unterhaltspflicht freistellt.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 B 11579/06.OVG vom 29.01.2007

1. Zur hinreichenden Kennzeichnung des Gegenstandes der Zweitwohnungssteuer sind sowohl die Tatbestandsmerkmale "Innehaben" als auch "Erst- und Zweitwohnung" bestimmtheitskonform zu umschreiben.

2. Die begriffliche Gleichsetzung der melderechtlichen Registrierung eines Haupt- und Nebenwohnsitzes mit dem abgabenrechtlichen Innehaben einer Erst- und Zweitwohnung überschreitet bei dem Personenkreis der Studierenden, der am elterlichen Wohnsitz mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und am Studienort eine Nebenwohnung gemietet hat, die Grenzen der steuerrechtlichen Typisierungsfreiheit.

BSG – Urteil, B 7b AS 6/06 R vom 07.11.2006

Beim Arbeitslosengeld II steht die Regelleistung für Alleinstehende allen volljährigen Personen zu, die nicht Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft sind. Das SGB II stellt im Gegensatz zur Regelsatzverordnung im Sozialhilferecht nicht auf die Rechtsfigur des Haushaltsvorstandes ab.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 B 10951/06.OVG vom 20.09.2006

Die vom Gesetzgeber auf die Vollendung des 68. Lebensjahres festgesetzte Altersgrenze für gewählte Kommunalbeamte auf Zeit (§ 183 Abs. 2 Satz 2 LBG) begegnet nach derzeitigem Erkenntnisstand keinen verfassungs- oder europarechtlichen Bedenken. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung zugunsten eines aufgrund Erreichens der Altersgrenze vor Ablauf der Wahlperiode aus dem Amt scheidenden Amtsinhabers (hier: Oberbürgermeister) scheidet daher aus.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 373/06 vom 07.09.2006

Zum erforderlichen Umfang der Feststellungen bei einer Verletzung der Unterhaltspflicht.

THUERINGER-OVG – Urteil, 2 KO 73/05 vom 29.08.2006

Es bestehen angesichts der erheblichen wirtschaftlichen und rechtlichen Bedeutung für die Krankenhäuser grundsätzlich Rechtsansprüche auf Aufnahme in den Krankenhausplan durch Feststellungsentscheidungen (im Anschluss an st. Rchtspr. BVerwG, vgl. nur Urteil vom 25.07.1985 - 3 C 25.84 -).

Auf der ersten Entscheidungsstufe kommt es dabei entsprechend der Zielsetzung des KHG (§ 1 Abs. 1 KHG) darauf an, welche vorhandenen Krankenhäuser für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern zu sozial tragbaren Pflegeplätzen geeignet sind. Übersteigt die Zahl der Betten, die in den dafür geeigneten Krankenhäusern insgesamt im maßgeblichen Bereich vorhanden sind, die Zahl der für die Versorgung der Bevölkerung benötigten Betten nicht, so besteht keine Notwendigkeit, zwischen mehreren geeigneten Krankenhäusern auszuwählen. In diesem Fall der Bedarfsnotwendigkeit besitzt demzufolge das jeweilige Krankenhaus bereits auf dieser ersten Entscheidungsstufe einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Krankenhausplan.

Soweit dagegen die Zahl der in diesen Krankenhäusern vorhandenen Betten höher ist als die Zahl der benötigten Betten, ergibt sich auf einer zweiten Entscheidungsstufe die Notwendigkeit für eine Auswahl zwischen mehreren Krankenhäusern. In diesem Fall besteht ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Krankenhausplan nur dann, wenn sich einzig die Entscheidung zu Gunsten desjenigen Krankenhauses, das die Aufnahme begehrt, als fehlerfrei erweist. Zumindest hat das jeweilige Krankenhaus jedoch einen Anspruch auf fehlerfreie Auswahlentscheidung.

Ein rechtlich anzuerkennendes öffentliches Interesse an der Auswahl zulasten eines die Aufnahme begehrenden Krankenhauses und zugunsten eines konkurrirenden Krankenhauses kann darin liegen, dass nur diese Entscheidung eine Fehlinvestition öffentlicher Fördergelder, die mit Kenntnis und Billigung des klagenden Krankenhauses erfolgt ist, vermeidet.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 848/05 vom 06.04.2006

1. Es ist zulässig, mit einer eisenbahnrechtlichen Planfeststellung auch andere als spezifisch verkehrliche Ziele zu verfolgen, etwa eine Minderung des Eisenbahnlärms oder - bei einer Verlegung von Betriebsanlagen der Eisenbahn - auch die Schaffung städtebaulicher Entwicklungsmöglichkeiten (hier in der Innenstadt von Stuttgart).

2. Eisenbahninfrastrukturanlagen dürfen auch dann geändert oder neu errichtet werden, wenn sie künftig nicht (mehr) von Zügen mit Dieseltraktion genutzt werden können.

3. Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind nicht verpflichtet, bei der Änderung oder Errichtung neuer Eisenbahninfrastrukturanlagen zu gewährleisten, dass ein (voller) Integraler Taktfahrplan möglich bleibt bzw. ermöglicht wird.

4. Ob sich eine Alternative als eindeutig vorzugswürdig erweist, ist allein im Hinblick auf die Verwirklichung der Planungsziele und die sonstigen bei der Abwägung zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Belange zu beurteilen. Zu diesen gehören die Kosten des beantragten Vorhabens grundsätzlich nicht; die Prüfung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses obliegt vielmehr ausschließlich dem Vorhabenträger und sich an der Finanzierung beteiligenden Körperschaften im Rahmen ihrer Finanz- bzw. Haushaltsverantwortung.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11677/04.OVG vom 13.01.2005

Der den Halbgeschwistern des Auszubildenden von deren erwerbstätiger Mutter gewährte Naturalunterhalt mindert den dem Vater des Auszubildenden für die Halbgeschwister zu gewährenden Einkommensfreibetrag in der Regel auf die Hälfte.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11228/04.OVG vom 17.12.2004

Die Kostenerstattungspflicht nach § 89 a Abs. 3 SGB VIII setzt nicht voraus, dass mit der Begründung der örtlichen Zuständigkeit eines Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 86 Abs. 6 SGB VIII ein Zuständigkeitswechsel oder zumindest das Entstehen einer Kostenerstattungspflicht nach § 89 a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII verbunden war.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ws 380/04 vom 09.12.2004

Eine Auflage nach § 56 b Abs. 2 Nr. 1 StGB ist im Bewährungsbeschluss nämlich so bestimmt zu formulieren, dass Verstöße dagegen einwandfrei festgestellt werden können und auch der Verurteilte unmissverständlich weiß, wann er einen Widerruf der Strafaussetzung nach § 56 f Abs. 1 Nr. 3 StGB zu erwarten hat. Wird dem Verurteilten aufgegeben, den angerichteten Schaden wieder gut zu machen, ist es zwar nicht unbedingt erforderlich, dass die Schadenshöhe angegeben wird. Die Schadenshöhe muss sich allerdings zumindest aus dem Zusammenhang der Urteilsgründe mit dem Bewährungsbeschluss ergeben.

THUERINGER-OVG – Urteil, 1 KO 867/01 vom 30.11.2004

1. Ob sog. realisierbare Unterhaltsansprüche als Einkommen im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG und damit im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 7 der Thüringer Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht anzusehen sind, ist zweifelhaft. Von einem realisierbaren Unterhaltsanspruch in diesem Sinne kann jedenfalls nur dann ausgegangen werden, wenn er auch der Höhe nach zweifelsfrei feststeht und dementsprechend ohne weiteres gerichtlich durchgesetzt werden kann.

2. Verwaltungsgerichtliche Verfahren, in denen um eine Rundfunkgebührenbefreiung aus sozialen Gründen gestritten wird, sind nicht nach § 188 Satz 2 VwGO gerichtskostenfrei.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 3 UF 122/99A vom 23.11.2004

An die Darlegungslast hinsichtlich des ehelichen Lebenszuschnitts für einen sieben Jahre zurückliegenden Unterhaltszeitraum können keine zu hohen Anforderungen gestellt werden, wenn die Konsumgewohnheiten der Familie bislang nicht problematisiert worden sind.

OLG-THUERINGEN – Beschluss, 1 UF 447/02 vom 15.11.2004

Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Kindesvaters im Rahmen der Inanspruchnahme auf Kindesunterhalt ist sein Unterhaltsanspruch gegen seine Ehefrau nicht erst im Rahmen einer erweiterten Leistungsfähigkeit nach § 1603 Abs. 2 BGB zu berücksichtigen (vgl. dazu BGH, FamRZ 1980, 555 f.), sondern auch schon bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Rahmen des § 1603 Abs. 1 BGB (vgl. BGH, FamRZ 1982, 590, 591; FamRZ 2002, 742).

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 10337/04.OVG vom 04.11.2004

Die Deutsche Bahn AG ist auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BGSG verpflichtet, dem Bundesgrenzschutz für die durch die Erfüllung bahnpolizeilicher Aufgaben erlangten Vorteile einen angemessenen Ausgleich nach Maßgabe der Verordnung zur Festsetzung des Ausgleichs für die Erfüllung bahnpolizeilicher Aufgaben des Bundesgrenzschutzes vom 6. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1683) zu leisten.

LAG-KOELN – Beschluss, 2 Ta 237/04 vom 28.07.2004

Abfindungen, die dem Prozesskostenhilfeberechtigten nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe zugeflossen sind, sind bei der Beurteilung der Vermögensverhältnisse zu berücksichtigen, soweit sie den Schonbetrag aus § 88 BSHG überschreiten. Die Neuaufnahme von Darlehen nach Prozesskostenhilfegewährung und deren angebliche Rückzahlung stellen keine besondere Notlage dar, die es gerechtfertigte erscheinen lassen könnte, vom Einsatz der Abfindung zur Tilgung der Kosten abzusehen.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11384/03.OVG vom 04.12.2003

Zur Berechnung der Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte.

THUERINGER-OVG – Urteil, 2 KO 411/03 vom 14.10.2003

1. "Ähnliche Rechtsgeschäfte" im Sinne von § 64 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 ThürKO sind nach dem gesetzlichen Schutzzweck nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich bürgschafts- bzw. gewährvertragsähnliche Rechtsgeschäfte.

2. Auch ein Mietvertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen als "ähnliches Rechtsgeschäft" der kommunalaufsichtlichen Genehmigungspflicht nach § 64 Abs. 2 ThürKO unterliegen, wenn einem solchen Vertrag im Rahmen einer wirtschaftlichen Gesamtbewertung der finanziellen Risiken bürgschafts- bzw. gewährvertragsähnliche Wirkungen von hinreichendem Gewicht zukommen; dies ist jedenfalls bei einem Mietvertrag der Fall, der über 30 Jahre unkündbar ist und für den über die 30-jährige Laufzeit eine Staffelmiete mit jährlichen Steigerungen von 2,5 %, insgesamt rund 52 %, sowie über das übliche Maß hinausgehende Instandhaltungs- und Instandsetzungsverpflichtungen festgeschrieben sind.

3. Zu den Genehmigungsvoraussetzungen nach § 64 Abs. 2, Abs. 4 ThürKO i.V.m. §§ 63 Abs. 2 Satz 3 und Satz 4, 53 Abs. 1 ThürKO.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss 464/03 vom 05.08.2003

Zum erforderlichen Umfang der tatsächlichen Feststellungen bei einer Unterhaltspflichtverletzung.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 7 UE 3606/99.A vom 24.06.2003

Ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis im Sinne des § 53 Absatz 6 Satz 1 AuslG kann sich im Einzelfall auch daraus ergeben, dass ein Ausländer wegen einer schweren Erkrankung eines Medikaments bedarf, das im Zielstaat nicht im Rahmen des öffentlichen Gesundheitswesens in Apotheken erhältlich ist, sondern aus dem Ausland mit hohem Kostenaufwand beschafft werden muss, wenn der Betroffene aus persönlichen Gründen nicht in der Lage ist, den damit verbundenen finanziellen und organisatorischen Aufwand zu leisten. (Anschluss an Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. Oktober 2002 - 1 C 1.02 -, DVBl. 2003, 463).

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