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Leistungsempfänger bei der Lieferung von Waren gegen Vorlage eines Warengutscheins

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, V R 16/05 vom 24.08.2006

Rechtsgebiete:UStG 1999, UStDV 1999, Richtlinie 77/388/EWG, AO 1977, FGO, ZPO, BGB
Schlagworte:Leistungsempfänger bei der Lieferung von Waren gegen Vorlage eines Warengutscheins, Rechnungen über Anzahlungen, Vorsteuerabzug, Besetzungsrüge, Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter, Urteilsbegründung
Stichwort:Leistungsempfänger bei der Lieferung von Waren gegen Vorlage eines Warengutscheins
Leitsatz:1. Schließt ein Unternehmer mit einem anderen Unternehmer einen Kaufvertrag über den Bezug von Werbegeschenken, ist der Unternehmer auch dann Abnehmer (Leistungsempfänger), wenn der andere die Werbegeschenke vereinbarungsgemäß nicht unmittelbar an den Unternehmer, sondern an den Inhaber eines "Warenzertifikats" (Warengutscheins) als Beauftragten des Unternehmers übergibt und hierauf auf dem Gutschein ausdrücklich hingewiesen wurde. Eine derartige Gestaltung ist nicht rechtsmissbräuchlich.

2. Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Lieferungen, auf die eine Anzahlung geleistet wurde, setzt voraus, dass die Gegenstände der Lieferung zum Zeitpunkt der Anzahlung genau bestimmt sind.
Volltext: BFH - Urteil, V R 16/05




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