JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > L > Leistungsbeurteilung
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Zwangsvollstreckung - gerichtlicher Vergleich - Arbeitszeugnis - Leistungsbeurteilung - unbekannte Leistungsmängel |
| Stichwort: | Leistungsbeurteilung |
| Leitsatz: | 1. Verpflichtet sich der Arbeitgeber in einem gerichtlichen Vergleich, dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis mit der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung "zu meiner vollen Zufriedenheit" zu erteilen, und stellt er erst danach erhebliche Leistungsmängel des Arbeitnehmers fest, so kann dies den Arbeitgeber zu einer Anfechtung des gerichtlichen Vergleich wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Arbeitnehmers nach § 119 Abs. 2 BGB berechtigen. In diesem Fall ist der ursprüngliche Rechtsstreit fortzusetzen. 2. Eine solche Fortsetzung des ursprünglichen Rechtsstreits beseitigt bis zur Entscheidung nicht die Vollstreckbarkeit des gerichtlichen Vergleichs nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 Ta 126/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, LBG, BeurteilungsVV-Pol |
| Schlagworte: | Beamtenrecht, Beamter, Polizeibeamter, Polizei, Beurteilung, dienstliche Beurteilung, Anlassbeurteilung, Leistungsbeurteilung, Beurteiler, Erstbeurteiler, Zweitbeurteiler, Beurteilungsgerechtigkeit, Beurteilungsmaßstab, Beurteilungsfehler, Beurteilungsverfahren, Verfahren, Verfahrensfehler, Gespräch, Beurteilungsvorgespräch, Beförderung, Reihung, Ranking, Ranking-Gespräch, Abstimmung, Abstimmungsgespräch, Verwaltungspraxis, Billigung, Duldung, Ministerium, oberste Dienstbehörde, Gleichheitssatz, Gleichbehandlung, |
| Stichwort: | Leistungsbeurteilung |
| Leitsatz: | 1. Das Unterbleiben eines vor Erstellung der Leistungsreihung nach den Vorgaben einer Beurteilungsrichtlinie zu führenden Gespräches des Beurteilers mit dem zu beurteilenden Beamten führt nicht zwingend zur Fehlerhaftigkeit einer anschließend gefertigten dienstlichen Beurteilung. 2. Im Rahmen von regelmäßigen Beförderungsterminen im Bereich der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz stattfindende Abstimmungsgespräche von Erst- und Zweitbeurteilern stehen - insbesondere wenn diese Praxis von der zuständigen obersten Dienstbehörde gebilligt wird - sowohl mit dem Grundsatz der Weisungsfreiheit von Beurteilern als auch sonst mit übergeordnetem Recht in Einklang, sofern sie nicht zu verbindlichen Vorgaben an die Erstbeurteiler führen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11032/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO, BRRG |
| Schlagworte: | Polizei, Bereitschaftspolizei, Beamter, Polizeibeamter, Beurteilung, dienstliche Beurteilung, Anlassbeurteilung, Leistungsbeurteilung, Beurteilungsmaßstab, Beurteilungsfehler, Richtwerte, Richtsätze, Richtwertempfehlungen, Vergleichsgruppe, Gruppengröße, Maßstab, Maßstabsicherung, Quote, Quotenregelung, Quotenopfer, Konkordanz, praktische Konkordanz, Darlegung, Darlegungspflicht |
| Stichwort: | Leistungsbeurteilung |
| Leitsatz: | 1. Die richtlinienförmige Festlegung von Richtwertvorgaben für das anteilige Verhältnis von Leistungsgesamtbewertungen (Nr. 3.1.5 der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport vom 1. Oktober 1999 - MinBl. S. 470) steht als generell abstrakte Vorkehrung zur Maßstabssicherung im Beurteilungswesen mit übergeordnetem Recht in Einklang. 2. Wird die Mindestgröße einer Vergleichsgruppe, innerhalb derer Richtwerte zu beachten sind, unterschritten, obliegt es im Einzelfall den Beurteilern, im Sinne einer "praktischen Konkordanz" darauf zu achten, dass die Beurteilungsmaßstäbe abstrakt wie in der Relation zueinander gewahrt bleiben und auch dem Postulat der leistungsgerechten Gesamtbeurteilung genüge getan wird. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10795/03.OVG | |
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