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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 10 S 690/07 vom 20.08.2007

Rechtsgebiete:VwGO, GVG, AtG
Schlagworte:Feststellung gerichtliche Zuständigkeit, Übertragung von Elektrizitätsmengen, Kerntechnische Anlage, Neckarwestheim, Betrieb, Leistungsbetrieb, Abgebende Anlage, Aufnehmende Anlage
Stichwort:Leistungsbetrieb
Leitsatz:1. Für eine Klage auf Zustimmung zur Elektrizitätsmengenübertragung nach § 7 Abs. 1 b AtG von einer neueren auf eine ältere kerntechnische Anlage richtet sich die sachliche Zuständigkeit nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwGO, weil der durch die begehrte Übertragung betroffene Leistungsbetrieb unter den "Betrieb von Anlagen im Sinne der §§ 7 und 9 a Abs. 3 AtG" fällt.

2. Die örtliche Zuständigkeit für eine solche Klage bestimmt sich nach § 52 Nr. 1 VwGO mit Blick auf die Belegenheit der - schwerpunktmäßig betroffenen - aufnehmenden Anlage.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 10 S 690/07




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