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Leistungsbescheid an Soldaten wegen Dienstpflichtverletzung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 A 4.99 vom 10.02.2000

Rechtsgebiete:SG, BGB, BPersVG, SBG
Schlagworte:Leistungsbescheid an Soldaten wegen Dienstpflichtverletzung, Dienstpflichtverletzung, Leistungsbescheid an Soldaten wegen -, Schadensberechnung nach der Differenztheorie, Differenztheorie, Schadensberechnung nach der - im Soldatengesetz, Personalvertretung im Soldatengesetz bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen einen Soldaten im Bundesnachrichtendienst.
Stichwort:Leistungsbescheid an Soldaten wegen Dienstpflichtverletzung
Leitsatz:Leitsätze:

1. Schaden ist auch nach dem Soldatengesetz der Unterschied zwischen der Vermögenslage des geschädigten Dienstherrn, wie sie sich infolge der schuldhaften Dienstpflichtverletzung des Soldaten darstellt, und der Vermögenslage, wie sie ohne dieses Ereignis bestünde (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 69, 331 <333> und Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 21.96 - <Buchholz 237.7 § 84 Nr. 7>).

2. Bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen an einen Soldaten im Bundesnachrichtendienst ist weder eine Beteiligung nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz noch nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz vorgesehen.

Urteil des 2. Senats vom 10. Februar 2000 - BVerwG 2 A 4.99 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 A 4.99




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