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Leistungen zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse gehören nicht zu den Aufgaben

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 12 BV 06.320 vom 10.05.2006

Rechtsgebiete:BSHG, SGB IX
Schlagworte:Sozialhilfe, Leistungen zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse gehören nicht zu den Aufgaben, der Eingliederungshilfe, Aufwendungen für das Sexualleben sind dem notwendigen Lebensunterhalt zuzuordnen
Stichwort:Leistungen zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse gehören nicht zu den Aufgaben
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 12 BV 06.320




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