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Leistung von Sonderschichten an arbeitsfreien Tagen

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 491/04 vom 13.10.2004

Rechtsgebiete:MTV, SGB IX, BetrVG
Schlagworte:Höhe des Jahresurlaubs, Verteilung der tariflichen Arbeitszeit auf 14 Arbeitstage im Dreiwochenzeitraum, Leistung von Sonderschichten an arbeitsfreien Tagen
Stichwort:Leistung von Sonderschichten an arbeitsfreien Tagen
Leitsatz:Haben die Tarifvertragsparteien die Anzahl der Jahresurlaubstage nach der Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche bemessen, so erhöht oder vermindert sich bei einer abweichenden Verteilung die Anzahl der Urlaubstage je nach dem, ob die regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf mehr oder weniger Tage der Kalenderwoche verteilt worden ist.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 491/04



LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 627/04 vom 13.10.2004

Rechtsgebiete:MTV, SGB IX, BetrVG
Schlagworte:Höhe des Jahresurlaubs, Verteilung der tariflichen Arbeitszeit auf 14 Arbeitstage im Dreiwochenzeitraum, Leistung von Sonderschichten an arbeitsfreien Tagen
Stichwort:Leistung von Sonderschichten an arbeitsfreien Tagen
Leitsatz:Haben die Tarifvertragsparteien die Anzahl der Jahresurlaubstage nach der Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche bemessen, so erhöht oder vermindert sich bei einer abweichenden Verteilung die Anzahl der Urlaubstage je nach dem, ob die regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf mehr oder weniger Tage der Kalenderwoche verteilt worden ist.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 627/04

LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 637/04 vom 13.10.2004

Rechtsgebiete:MTV, SGB IX, BetrVG
Schlagworte:Höhe des Jahresurlaubs, Verteilung der tariflichen Arbeitszeit auf 14 Arbeitstage im Dreiwo-chenzeitraum, Leistung von Sonderschichten an arbeitsfreien Tagen
Stichwort:Leistung von Sonderschichten an arbeitsfreien Tagen
Leitsatz:Haben die Tarifvertragsparteien die Anzahl der Jahresurlaubstage nach der Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche bemessen, so erhöht oder vermindert sich bei einer abweichenden Verteilung die Anzahl der Urlaubstage je nach dem, ob die regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf mehr oder weniger Tage der Kalen-derwoche verteilt worden ist.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 637/04


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