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Leinenzwang

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 2720/06 vom 15.11.2007

Rechtsgebiete:PolG, BauGB
Schlagworte:Polizeiverordnung, Leinenzwang, Geltungsbereich, Innenbereich, Außenbereich, Bestimmtheit, Klarheit, Polizeiliche Umweltschutzverordnung
Stichwort:Leinenzwang
Leitsatz:Eine Polizeiverordnung, die zur Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Leinenzwangs für Hunde auf den bauplanungsrechtlichen Begriff des Innenbereichs Bezug nimmt, genügt in der Regel den Anforderungen an die Bestimmtheit und Klarheit einer Norm.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 2720/06



THUERINGER-OVG – Urteil, 3 N 699/05 vom 26.04.2007

Rechtsgebiete:GG, ThürVerf, TierSchHuV, ThürOBG, ThürGefHuVO, ThürWaldG, VwGO, GKG
Schlagworte:ordnungsbehördliche Verordnung, Leinenzwang, Gefahrenbegriff, Gefahrenprognose, allgemeine Lebenserfahrung, öffentliche Sicherheit, Schutzgüter, Verhältnismäßigkeit, Bestimmtheit, räumlicher Geltungsbereich, Auslegung, Gleichheitssatz, Streitwert
Stichwort:Leinenzwang
Leitsatz:1. Eine ordnungsbehördliche Verordnung, die den generellen Leinenzwang für Hunde im gesamten Stadt- bzw. Gemeindegebiet - während der Nachtzeit - anordnet, ist grundsätzlich unverhältnismäßig.

2. Zur Verhältnismäßigkeit eines allgemeinen Anleinzwangs im innerörtlichen Bereich.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 3 N 699/05

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 C 10539/06.OVG vom 21.09.2006

Rechtsgebiete:POG, GG
Schlagworte:abstrakte Gefahr, Anleinzwang, Bebauung, bebaute Ortslage, Bestimmtheit, Bestimmtsheitsgrundsatz, Diensthund, Fläche, Gefahr, Gefahrenabwehr, Gefahrenabwehrverordnung, Gleichheitsgebot, Gleichheitssatz, Hund, Hundeführer, Laufstrecke, Lebenserfahrung, Leine, Leinenzwang, Normenkontrolle, Ortslage, Polizeirecht, Rechtsverordnung, Sich-Nähern, Sichtbar-Werden, Tier, Tiergefahr, Verhältnismäßigkeit, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Verordnung, Walkingstrecke, Wanderweg, Weg, Wegstrecke, Zumutbarkeit, Zwang,
Stichwort:Leinenzwang
Leitsatz:Eine Gefahrenabwehrverordnung, die den Anleinzwang für Hunde "innerhalb bebauter Ortlagen" vorschreibt, ist inhaltlich hinreichend bestimmt.

Der Anleinzwang außerhalb bebauter Ortslagen bei "nicht einsehbaren Flächen" ist regelmäßig unverhältnismäßig.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 C 10539/06.OVG

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 KN 38/04 vom 27.01.2005

Rechtsgebiete:NDS. SOG, NGefAG
Schlagworte:Gefahr, abstrakte, Hundeverordnung, Leinenzwang
Stichwort:Leinenzwang
Leitsatz:Allein ein subjektives Unsicherheitsgefühl der Bürger, dass der tatsächlichen Gefährdung nicht entspricht, rechtfertigt es nicht, in einer auf § 55 Abs. 1 Nr.1 Nds. SOG gestützten Hundeverordnung einen generellen Leinenzwang für die gesamte geschlossene Ortslage festzulegen.

Sollen Risiken bekämpft werden, die jenseits des Bereichs feststellbarer Gefahren liegen, erfordert dieses eine Risikobewertung, die den Polizei- und Ordnungsbehörden auf der Grundlage des § 55 Nds. SOG nicht zusteht (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 3.7.2002 - 6 CN.01 - DVBl. 2002, 1562).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 KN 38/04


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