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Leihvertrag

Entscheidungen der Gerichte




OLG-STUTTGART – Beschluss, 6 W 44/09 vom 20.08.2009

Rechtsgebiete:BGB, GVG, ZPO, ZVG
Stichwort:Leihvertrag
Leitsatz:1. Bejaht ein erstinstanzliches Gericht im Prozesskostenhilfeverfahren seine sachliche Zuständigkeit und weist den Prozesskostenhilfeantrag aus anderen Gründen wegen fehlender Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage zurück, kommt das Beschwerdegericht hingegen zum Ergebnis, dass ein anderes erstinstanzliches Gericht sachlich zuständig ist, so hat es den angegriffenen Beschluss bei Vorliegen eines (hilfsweisen) Verweisungsantrags trotz § 571 Abs. 2 S. 2 ZPO aufzuheben und das Prozesskostenhilfeverfahren ohne Entscheidung in der Sache an das sachlich zuständige erstinstanzliche Gericht zu verweisen (Fortführung von BGH NJW-RR 2004, 1437).

2. Wendet sich der Kläger einer Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) mit der Behauptung gegen einen Räumungstitel, dass er aufgrund eines Wohnraummietvertrags zum Besitz berechtigt sei, so ist für die Klage unabhängig von der Rechtsnatur des Räumungstitels ausschließlich das Amtsgericht sachlich zuständig (§ 23 Nr. 2 lit. a GVG).

3. Ein Mietvertrag liegt (in Abgrenzung zu einer Leihe) schon dann vor, wenn der Nutzer nur die Betriebskosten der genutzten Räumlichkeiten zu tragen hat.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 6 W 44/09



BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 3 U 110/08 vom 05.08.2009

Rechtsgebiete:BGB
Stichwort:Leihvertrag
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 3 U 110/08

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 19 W 28/09 vom 27.05.2009

Rechtsgebiete:GKG, ZPO
Schlagworte:Streitwert, Herausgabeklage, Herausgabe, Räumung, Lebensgemeinschaft
Stichwort:Leihvertrag
Leitsatz:Der Gebührenstreitwert für eine Klage auf Räumung und Herausgabe von Räumen richtet sich nach §§ 48 Absatz 1 GKG, 3 ZPO, wenn es nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft der Sache nach lediglich um die Beendigung einer auf tatsächlicher Gestattung beruhenden Mitbenutzung der Räume geht.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 19 W 28/09

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 2 LC 267/07 vom 03.12.2008

Rechtsgebiete:UStG
Schlagworte:Beweislast, Bibliothek, Gleichartigkeitsprüfung, Museum, Sammlung, Umsatzsteuer, belastender Verwaltungsakt, kulturelle Aufgaben, wissenschaftlich
Stichwort:Leihvertrag
Leitsatz:1. Die Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 lit a) UStG stellt i.d.R. einen belastenden Verwaltungsakt dar.

2. Die Wissenschaftlichkeit einer Sammlung i.S.v. § 4 Nr. 20 lit a) Satz 3 UStG ist von den Kultusbehörden zu prüfendes Tatbestandsmerkmal der Norm.

3. Wissenschaftlichkeit i.S.v. § 4 Nr. 20 lit a) Satz 3 UStG liegt vor, wenn eine Sammlung nach ihrer zusammengestellten Ganzheit sowohl eine Gliederung als auch eine Ordnung, eine Zielführung und einen Erkenntnisgewinn in Bezug auf eine Wahrheitserkenntnis enthält bzw. vermittelt.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 2 LC 267/07


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