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Leihe

Entscheidungen der Gerichte




OLG-STUTTGART – Beschluss, 6 W 44/09 vom 20.08.2009

Rechtsgebiete:BGB, GVG, ZPO, ZVG
Stichwort:Leihe
Leitsatz:1. Bejaht ein erstinstanzliches Gericht im Prozesskostenhilfeverfahren seine sachliche Zuständigkeit und weist den Prozesskostenhilfeantrag aus anderen Gründen wegen fehlender Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage zurück, kommt das Beschwerdegericht hingegen zum Ergebnis, dass ein anderes erstinstanzliches Gericht sachlich zuständig ist, so hat es den angegriffenen Beschluss bei Vorliegen eines (hilfsweisen) Verweisungsantrags trotz § 571 Abs. 2 S. 2 ZPO aufzuheben und das Prozesskostenhilfeverfahren ohne Entscheidung in der Sache an das sachlich zuständige erstinstanzliche Gericht zu verweisen (Fortführung von BGH NJW-RR 2004, 1437).

2. Wendet sich der Kläger einer Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) mit der Behauptung gegen einen Räumungstitel, dass er aufgrund eines Wohnraummietvertrags zum Besitz berechtigt sei, so ist für die Klage unabhängig von der Rechtsnatur des Räumungstitels ausschließlich das Amtsgericht sachlich zuständig (§ 23 Nr. 2 lit. a GVG).

3. Ein Mietvertrag liegt (in Abgrenzung zu einer Leihe) schon dann vor, wenn der Nutzer nur die Betriebskosten der genutzten Räumlichkeiten zu tragen hat.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 6 W 44/09



BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 3 U 110/08 vom 05.08.2009

Rechtsgebiete:BGB
Stichwort:Leihe
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 3 U 110/08

OLG-KOELN – Urteil, 11 U 213/08 vom 03.06.2009

Rechtsgebiete:BGB, EGBGB
Stichwort:Leihe
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: OLG-KOELN - Urteil, 11 U 213/08

BFH – Urteil, I R 86/07 vom 27.05.2009

Rechtsgebiete:EStG 1990, EStDV 1990, KStG
Schlagworte:Keine Steuerabzugspflicht eines inländischen Sportvereins bei einer an einen ausländischen Verein gezahlten Vergütung wegen "Spielerleihe" - Keine Vermietung und Verpachtung durch die zeitlich begrenzte Überlassung eines Rechts
Stichwort:Leihe
Leitsatz:Einnahmen eines ausländischen Sportvereins aus einer Transfervereinbarung mit einem inländischen Verein in der Form der sog. Spielerleihe sind keine --eine beschränkte Steuerpflicht auslösenden-- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung durch die zeitlich begrenzte Überlassung eines Rechts. Eine Steuerabzugspflicht des inländischen Vereins nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG 1990 besteht nicht.
Volltext: BFH - Urteil, I R 86/07


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